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Jugendschutz

Rechtsgrundlagen Jugendschutz

Stand: 13.02.2023

Rechtsgrundlagen: Jugendschutz - zwei Kinder vor dem Fernseher | Bild: colourbox.com

Die für den Bayerischen Rundfunk relevanten Bestimmungen zum Jugendschutz sind im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geregelt. Der am 1. April 2003 in Kraft getretene und zuletzt durch Art. 3 des Medienstaatsvertrages vom 14. bis 28. April 2020 geänderte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) enthält einheitliche Jugendschutzregelungen für alle elektronischen Medien, d.h. auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Für den Rundfunk gelten neben den allgemeinen Vorschriften in §§ 1 bis 7 JMStV noch die speziellen Regelungen in §§ 8 bis 10 JMStV.

In Ausführung von §§ 8, 9 Abs. 1 JMStV wurde von den ARD-Intendanten am 16. Juni 2003 eine neue Fassung der ARD-Richtlinien zur Sicherung des Jugendschutzes vom 22. Juni 1988 beschlossen, die die bisherigen Richtlinien vom 28. November 2000 ersetzt. Daneben gibt es ARD-Kriterien zur Sicherung des Jugendmedienschutzes als praktische Handreichung für die Redaktionen. Ebenso enthält der im September 2018 erstellte Leitfaden wichtige Informationen zum Jugendmedienschutz. Die ARD-Jugendschutz-Richtlinien, die ARD-Kriterien und der Leitfaden ergänzen und konkretisieren die gesetzlichen Regelungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages.

Berichte

Bericht der Jugendschutzbeauftragten 2020/2021/2022 Format: PDF Größe: 497,89 KB

Grundlagen

ARD-Jugendschutzrichtlinien Format: PDF Größe: 21,36 KB

ARD-Kriterien zum Jugendschutz Format: PDF Größe: 1,3 MB

Leitfaden Jugendmedienschutz Format: PDF Größe: 3,02 MB

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag Format: PDF Größe: 142,75 KB