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Rundfunkrat Mitglieder des Rundfunkrats

Der Rundfunkrat zählt insgesamt 50 Mitglieder, die von den in Art. 6 Absatz 3 Bayerisches Rundfunkgesetz festgelegten politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen für jeweils fünf Jahre dorthin entsandt werden. Vom Bayerischen Landtag werden zwölf, von der Bayerischen Staatsregierung ein Vertreter entsandt. Die aktuelle Amtszeit des Rundfunkrats hat am 1. Mai 2022 begonnen. Die konstituierende Sitzung des Rundfunkrats hat am 12. Mai 2022 stattgefunden.

Stand: 22.11.2024

Mitglieder des Rundfunkrats seit 1. August 2024 Format: PDF Größe: 139,87 KB

Mit Beschluss vom 22. Juli 2024 hat der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks seine Compliance-Richtlinie verabschiedet. Gemäß Ziff. 3 der Compliance-Richtlinie des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks sind die Mitglieder des Gremiums verpflichtet, eine Selbstauskunft abzugeben. Gegenüber der Öffentlichkeit sind Angaben aus den Selbstauskünften der Mitglieder zu veröffentlichen.

Selbstauskünfte der Mitglieder des Rundfunkrats Format: PDF Größe: 231,37 KB