Rundfunkrat Drei-Stufen-Test-Verfahren für das Telemedienkonzept der ARD-Programmdirektion/DasErste.de "Änderung der Verweildauern"
I. Drei-Stufen-Test-Verfahren
Die Intendantin des BR legte dem Rundfunkrat am 6. September 2021 die Angebotsbeschreibung der ARD-Programmdirektion/DasErste.de für das Telemedienkonzept "Änderung der Verweildauern" zur Prüfung und Genehmigung vor.
Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks hat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2021 die Einleitung des Drei-Stufen-Test-Verfahrens für das Telemedienkonzept der ARD-Programmdirektion/DasErste.de "Änderung der Verweildauern" und die Veröffentlichung der entsprechenden Angebotsbeschreibung am 22. Oktober 2021 beschlossen.
II. Angebotsbeschreibung
Die Angebotsbeschreibung steht nachfolgend zum Download bereit:
Telemedienkonzept der ARD-Programmdirektion/DasErste.de "Änderung der Verweildauern" Format: PDF Größe: 3 MB
III. Stellungnahmen Dritter
Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks hat Dritten einen Zeitraum von 10 Wochen für die Abgabe von Stellungnahmen gewährt. Die Abgabe von Stellungnahmen war vom Freitag, den 22. Oktober 2021, bis Freitag, den 17. Dezember 2021, möglich.
Den Rundfunkrat erreichte eine Stellungnahme.
IV. Gutachter zu den marktlichen Auswirkungen
Am 20. April 2022 hat der Rundfunkrat das marktökonomische Gutachten zum Telemedienkonzept der ARD-Programmdirektion/DasErste.de "Änderung der Verweildauern" von der European Economics & Marketing Consultants GmbH erhalten.
V. Kommentierung der Intendantin und Beschlussempfehlung des Verwaltungsrates
Die Kommentierung der Intendantin zu den Stellungnahmen Dritter erreichte den Rundfunkrat am 7. März 2022, die Kommentierung zum marktökonomischen Gutachten am 16. Mai 2022. Der Verwaltungsrat hat seine Empfehlung zur 3. Stufe am 15. Juni 2022 abgegeben.
VI. Entscheidung des Rundfunkrats am 16. Dezember 2022
Nach sorgfältiger Prüfung der Angebotsbeschreibung des BR, der Stellungnahmen Dritter, des marktökonomischen Gutachtens, der Kommentierung des Intendanten und der Empfehlung des Verwaltungsrats hat der Rundfunkrat den Drei-Stufen-Test zum Telemedienkonzept der ARD-Programmdirektion/DasErste.de "Änderung der Verweildauern" am 16. Dezember 2022 abgeschlossen.
VII. Genehmigung durch die Rechtsaufsicht
Die rechtsaufsichtliche Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wurde am 25. Januar 2023 mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass das von § 32 Abs. 4 bis 6 Medienstaatsvertrag vorgeschriebene Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Das Drei-Stufen-Test-Verfahren für das Telemedienkonzept der ARD-Programmdirektion/DasErste.de "Änderung der Verweildauern" ist damit abgeschlossen. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat das Telemedienkonzept im Bayerischen Ministerialblatt Amtsblatt (BayMBl) veröffentlicht.
VIII. Gutachten
Marktökonomisches Gutachten der European Economics & Marketing Consultants GmbH Format: PDF Größe: 2 MB
IX. Entscheidung des Rundfunkrates
Begründete Entscheidung des Rundfunkrats zum Telemedienkonzept des Bayerischen Rundfunks Format: PDF Größe: 1,56 MB
X. Telemedienkonzept
Telemedienkonzept der ARD-Programmdirektion/DasErste.de "Änderung der Verweildauern" Format: PDF Größe: 3 MB