BR-Rundfunkrat Start für zwei neue Drei-Stufen-Test-Verfahren
Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2013 die Einleitung von zwei Drei-Stufen-Test-Verfahren beschlossen und die entsprechenden Angebotsbeschreibungen bzw. Telemedienkonzepte auf den Internetseiten des Rundfunkrats veröffentlicht.
Es handelt sich um die Telemedienkonzepte des Bayerischen Rundfunks "BR-Klassik" und "Weiterentwicklung der netzspezifischen Angebotsformen". Der Rundfunkrat kam in seiner heutigen Sitzung zu dem Ergebnis, dass die beiden von Intendant Ulrich Wilhelm vorgelegten Telemedienkonzepte den formalen Voraussetzungen entsprechen und die Drei-Stufen-Test-Verfahren eingeleitet werden können.
Bei beiden Verfahren haben Dritte nun zehn Wochen (bis zum 14. Februar 2014) Gelegenheit, Stellungnahmen an den Vorsitzenden des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks zu richten (Einzelheiten unter: www.br.de/rundfunkrat). Zu den marktlichen Auswirkungen der zu prüfenden Telemedienangebote wird der BR-Rundfunkrat gemäß der gesetzlichen Vorgaben jeweils Gutachten einholen.
Hintergrund der komplexen Verfahren ist eine Regelung im Rundfunkstaatsvertrag, die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten in Deutschland verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen neue oder wesentlich veränderte Telemedienangebote dem sogenannten "Drei-Stufen-Test", einem besonderen Genehmigungsverfahren, zu unterziehen. Die Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten (Rundfunkrat und Verwaltungsrat) verantworten die Verfahren. Sie prüfen
- 1. inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
- 2. in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt,
- 3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.
Für Rückfragen:
Bayerischer Rundfunk,
Herrn Rundfunkratsvorsitzenden Bernd Lenze
Rundfunkplatz 1
80335 München
Telefon: 089-5900 3052
E-Mail: gremienbuero@br.de