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Sicherheit 10 Sicherheitstipps für Ihr Feuerwerk an Silvester

Unterschätzen Sie nicht die Gefahr, die von Feuerwerkskörpern ausgeht. Vergangenes Jahr rückte die Feuerwehr allein in München in der Silvesternacht etwa 150 bis 200 Mal aus, um Brände zu löschen, die durch Feuerwerkskörper verursacht wurden. Brandamtsrat Klaus Heimlich von der Münchner Feuerwehr sagt Ihnen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie Raketen sicher steigen lassen möchten.

Stand: 24.11.2020 |Bildnachweis

Unfallgefahr durch Raketen und Böller

Etwa 150 bis 200 Mal rückt die Münchner Feuerwehr jedes Jahr in der Silvesternacht aus, um Brände zu löschen, die durch Feuerwerkskörper verursacht werden. Noch viel öfter sind Rettungsdienste im Einsatz. Die Sanitäter behandeln am häufigsten Verbrennungen, gefolgt von Augenverletzungen und Prellungen sowie Fleischwunden. Typisch sind auch Knalltraumata, ausgelöst durch laute Kracher.

Vor allem Billigböller aus Osteuropa und China sind extrem gefährlich, weil ihre Zündschnüre oft zu kurz oder schlecht verarbeitet sind. In einigen Fällen sind bis zu 50 Gramm Sprengstoff in einem Kracher - das genügt, um eine Telefonzelle stark zu beschädigen! Selbst bei richtigem Gebrauch können die Feuerwerkskörper schwerste Verletzungen verursachen und sogar Gliedmaßen abtrennen. Ihr Verkauf ist daher streng verboten.

Falls doch etwas passiert

Kleine Glutbrände können Sie z. B. mit einem Feuerlöscher oder einem Eimer Wasser selbst löschen. Bei größeren Bränden sollten Sie sofort die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112 alarmieren.

Kaufen Sie nur Feuerwerkskörper, die in Deutschland zugelassen sind. Diese erkennen Sie an der BAM-Zulassungsnummer (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) sowie an der CE-Kennzeichnung. Das heißt jedoch nicht, dass Feuerwerkskörper mit Siegel per se ungefährlich sind. Das Siegel garantiert nur, dass sie bei richtigem Gebrauch "handhabungssicher" sind.

Achtung

Alle Feuerwerkskörper ohne entsprechende Kennzeichnung sind hierzulande verboten und ihr Besitz strafbar! Bei Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz droht ein Strafverfahren und eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro.

Feuerwerkskörper gibt es in vier verschiedenen Klassen

  • Klasse I (Kennzeichnung P I): Diese sogenannten Kleinst- bzw. Jugendfeuerwerke sind relativ ungefährlich und dürfen von Personen, die mindestens 12 Jahre alt sind, das ganze Jahr über verwendet werden.
  • Klasse II (Kennzeichnung P II): Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur in der Silvesternacht und nur von Menschen über 18 Jahren verwendet werden.
  • Klassen III und IV: Sie sind im Handel nicht erhältlich und dürfen nur von ausgebildeten Pyrotechnikern in die Luft gesprengt werden.






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