Oktoberfestattentat und NSU Wirklich ganz alleine?
Einzeltäter oder Hintermänner? Das ist die entscheidende Frage beim Oktoberfestattentat wie beim NSU-Komplex. Laut Bundesanwaltschaft war der NSU eine abgeschottete Dreierbande. Die Terroristen selbst behaupteten anderes.
In ihrem Bekennervideo brüsten sich die mutmaßlichen NSU-Mörder mit ihren Hintermännern. "Der Nationalsozialistische Untergrund ist ein Netzwerk von Kameraden mit dem Grundsatz Taten statt Worte", heißt es darin. Die erste Tat, auf die sich die Urheber in ihrem Video beziehen, ist der Bombenanschlag auf einen Lebensmittelladen in Köln am 19. Januar 2001. Die Tochter des Inhabers wurde dabei schwer verletzt und lag anderthalb Monate im Koma. Es ist dieser Anschlag, der einen zentralen Hinweis darauf liefert, dass außer Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt noch andere beim NSU mitgemacht haben könnten. Die Bombe war in einer Christstollendose versteckt. Das Phantombild des Mannes, der die Dose im Laden zurückgelassen hat, gleicht weder Mundlos noch Böhnhardt. Hatte der NSU also einen bisher unbekannten Mittäter in der Domstadt? Das Bild ähnelt vielmehr einem bekannten Kölner Neonazi. Auch beim Verfassungsschutz vermutete man, dass es sich um diesen Mann handeln könnte. Die Ermittler zeigten den Opfern des Bombenanschlags ein Passbild des Verdächtigen, doch diese konnten ihn nicht identifizieren. Allerdings war das Passbild nach Angaben der Anwältin der Familie zu unscharf, um darauf irgendjemanden sicher zu erkennen.
Hinweise auf Hintermänner
Auch bei anderen dem NSU zugeschriebenen Taten gibt es Hinweise auf bisher unbekannte Helfer. Etwa bei der Tat am 4. April 2006, als der Kioskbetreiber Mehmet Kubaşik in Dortmund ermordet wurde. Eine Ausspähnotiz zum Tatort aus dem Brandschutt des NSU-Verstecks trägt eine Handschrift, die laut Einschätzung der Ermittler nicht von Mundlos, Böhnhardt oder Zschäpe stammt. Nach Angaben eines westfälischen Neonazis und V-Mannes des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes soll zur gleichen Zeit in Dortmund im Umfeld der Neonazi-Band „Oidoxie“ eine militante Zelle existiert haben. Vertreter der Nebenklage im Münchener Prozess gegen Beate Zschäpe vermuten, dass aus dieser Zelle heraus den Mördern von Mehmet Kubaşik geholfen wurde. Der V-Mann, der über die Zelle berichtete, offenbarte in seiner Aussage auch Kenntnisse über zwei der Waffen, die der NSU bei seinen Morden benutzt hatte.
Zeugen berichten von weiteren Tätern
Knapp ein Jahr vor dem Mord an Mehmet Kubaşik, am 15. Juni 2005, wurde Theodorus Boulgarides in seinem Schlüsseldienst in der Münchener Trappentreustraße ermordet. Drei Tage nach der Tat wies eine Zeugin die Polizisten auf zwei Männer in einem blauen Jaguar hin, der mehrmals langsam am Tatort vorbei gefahren sei. Einer der beiden war als Rechtsextremist polizeibekannt. Und er war laut Ermittlungsakten Gast auf einer Geburtstagsfeier des Anführers der Kameradschaft Süd, Norman Bordin. Bordin war einige Jahre zuvor zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er bei einem brutalen Überfall auf einen Griechen vor der Gaststätte Burg Trausnitz mitgemacht hatte. Auch Theodorus Boulgarides stammte aus Griechenland. Die Münchener Polizei befragte die beiden Männer. Angeblich wollten sie aus bloßer Neugierde den Tatort anschauen. Und die Bekanntschaft mit Bordin und dem Rechtsterroristen Martin Wiese sei rein privater Natur, man kenne sich von Kegeltreffen. Die Spur wurde nicht weiter verfolgt. Ein Jahr später fiel ein Mann mit dem gleichen Namen wie der Fahrer des Jaguar in Erfurt einer Zeugin auf. Nach dem Mord an Mehmet Kubaşik in Dortmund hörte sie mit, wie dieser Mann sich auf der Straße mit einem anderen über die Morde unterhielt. "Jetzt sind es acht", soll er gesagt haben. Ob es sich um denselben Mann handelte, der am Münchener Tatort nach dem Mord an Theodorus Boulgarides aufgefallen war, wurde nicht ermittelt.
Neonazis auch in Franken
Kameraden mit Bezügen zum NSU gab es auch in der Region Nürnberg. Es ist die Gegend, in der bis zum Verbot im Jahr 1980 Karl-Heinz Hoffmann seine Privatarmee durch fränkisches Unterholz robben ließ. Matthias Fischer, Funktionär der „Fränkischen Aktionsfront“ und des mittlerweile ebenfalls verbotenen „Freien Netzes Süd“, war mit einer Nürnberger Telefonnummer auf der Kontaktliste verzeichnet, die Ermittler in der Jenaer Garage fanden. Und ein Exemplar der Bekenner-DVD des NSU wurde nach dem Tod von Mundlos und Böhnhardt in Nürnberg bei der Redaktion der Nürnberger Nachrichten eingeworfen – unfrankiert, wie der Empfänger mehrfach versicherte. Die Bundesanwaltschaft nimmt an, dass Beate Zschäpe nach dem Brand in Zwickau die DVDs verschickte. Doch die DVD muss, weil portofrei, von jemandem eingeworfen worden sein. In Nürnberg war Zschäpe in dieser Zeit nach den Ermittlungen nicht. Also doch ein Helfer vor Ort? Dass Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe vollkommen allein gehandelt haben, glaubt auch die Bundesanwaltschaft nicht. Bei seiner Jahrespressekonferenz im Dezember 2014 wies Generalbundesanwalt Harald Range einmal mehr darauf hin, dass seine Behörde möglichen Mittätern dicht auf den Fersen sei: "Neben dem Prozess in München führen wir Ermittlungen gegen neun weitere mögliche Unterstützer des NSU, gegen das uns bekannte Umfeld der Angeklagten. Außerdem führen wir ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt. Darin gehen wir jedem neuen Hinweis, jeder neuen Spur und jedem neuen Ermittlungsansatz auf weitere Taten oder weitere Unterstützer des NSU nach."
Keine Beweise für Mittäterschaft
Doch bisher haben alle diese Ermittlungen zu keiner einzigen Anklage geführt. Es ist ähnlich wie beim Oktoberfestattentat. Kontakte, persönliche Verbindungen, gemeinsame Aktivitäten – das alles lässt sich in beiden Fällen zwischen den Tätern und ihrem Umfeld zweifelsfrei belegen. Aber für Mittäterschaft steht der Beweis aus. Doch auch wenn sie nicht in einer Anklage münden, spielen die Verfahren gegen mögliche Unterstützer eine Rolle beim Münchener NSU-Prozess. Die Bundesanwaltschaft verweist immer wieder auf laufende Ermittlungen, wenn Nebenkläger ihr vorwerfen, sie schone die Unterstützer. Und die mutmaßlichen Helfer, deren Beitrag zum NSU-Terror von der Bundesanwaltschaft untersucht wird, schweigen vor dem Oberlandesgericht. Sie können sich wegen der laufenden Ermittlungen auf das Auskunftsverweigerungsrecht berufen. Am 09. Juli 2014 zum Beispiel ist als Zeuge Matthias D. aus Johanngeorgenstadt geladen. D. ist nach eigener Aussage quasi mit dem Angeklagten André E. aufgewachsen, war wie er bei der "Weißen Bruderschaft Erzgebirge" und soll für den NSU Wohnungen in Zwickau angemietet haben. Zu Beginn seiner Vernehmung fragt der Vorsitzende Richter Götzl die Bundesanwaltschaft, ob gegen D. ein Ermittlungsverfahren laufe, was Bundesanwalt Diemer bejaht. Also wird der Zeuge nach Paragraph 55 der Strafprozessordnung belehrt, dass ihm ein Auskunftsverweigerungsrecht zustehe. Darauf D.: "Davon mache ich auch Gebrauch." Damit endet die Vernehmung.
Rund zweieinhalb Jahre vorher hatte D. noch geredet, bei der Polizeidirektion Westsachsen. Dort gab er an, er habe die drei nur als Max, Gerri und Lise gekannt. Sein Verhältnis zu ihnen habe sich auf kurze Gespräche und mal eine Tasse Kaffee beschränkt. Doch Videobilder von den Überwachungskameras, die an der Wohnung in der Zwickauer Frühlingsstraße angebracht waren, zeigen etwas anderes. Da kommt D. im Dezember 2010 gemächlich schlendernd den Weg entlang gelaufen, leert wie selbstverständlich den Briefkasten, während oben am Treppenabsatz Beate Zschäpe von einem Bein aufs andere hüpft und den Besuch an der Wohnungstür umarmt.
Auch die Bundesanwaltschaft hielt D.s Version, wonach er keine Ahnung von den Aktivitäten der drei hatte, für unglaubwürdig. Zum Stand der Ermittlungen äußert sich die Karlsruher Behörde jedoch nicht. Und so bleibt weiter offen, ob Wohnungsgeber D. irgendwann belangt wird für seine NSU-Hilfe. Kameraden schweigen, Unterstützungstaten verjähren. Das macht die Strafverfolgung Einzelner schwierig. Aber es verhindert nicht, dass Strukturen sichtbar werden. Im NSU-Komplex bestätigt sich, was schon beim Oktoberfestattentat offenkundig wurde: Terror von rechts entsteht nicht im luftleeren Raum, sondern im Dunstkreis militanter Organisationen.