Hass-Kommentare gegen Flüchtlinge Urteil gegen Facebook-Hetzer schlägt Wellen
Die vom Amtsgericht Passau verhängte Geldstrafe gegen einen niederbayerischen Facebook-Hetzer hat zu einer intensiven Debatte im Netz geführt. Justiz und Bürger würden zunehmend sensibler auf öffentliche Hassrede gegen Flüchtlinge reagieren, meint Strafrechtsexperte Jochen Bung.
Die Verurteilung des Facebook-Hetzers aus Tettenweis (Lkr. Passau) durch das Amtsgericht Passau sei ein Beispiel dafür, sagte Strafrechtsexperte Jochen Bung von der Universität Passau am Donnerstag (30.07.15) dem Bayerischen Rundfunk. Ein 25-jähriger Mann aus Tettenweis war am Dienstag wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen worden. Er hatte auf Facebook angeboten, einer Gruppe von Asylbewerbern "eine Gasflasche und eine Handgranate" zu liefern - "frei Haus". Diese Äußerung wertete das Gericht als Aufstachelung zum Hass.
Mehr Gerichtsverfahren gegen Hassredner
Wenn es um Flüchtlinge in Niederbayern geht, sind rassistische und rechtsextreme Kommentare auf Facebook an der Tagesordnung. Meistens gibt es keine strafrechtlichen Folgen. Die vom Amtsgericht Passau verhängte Geldstrafe von 7.500 Euro gegen einen Facebook-Hetzer führte nun zu einer intensiven Debatte im Netz. Der BR-Artikel über das Urteil wurde hunderte Male von Facebook-Nutzern geteilt, und verbreitete sich so rasendschnell an zehntausende Leser. In den unzähligen Kommentaren erfährt der Richterspruch deutlich mehr Zustimmung als Ablehnung. "Das Internet, insbesondere Facebook, ist eben kein rechtsfreier Raum", heißt es vielfach.
Es sei zu beobachten, dass Hassredner sich inzwischen häufiger vor Gericht verantworten müssen als noch vor einigen Jahren, so Bung. Empfindliche Strafen dienten dabei auch der Abschreckung.
"Man weiß aufgrund von Genozid-Forschung, welch erhebliches Potenzial Äußerungen haben können. Wenn sie Hassrede klug platzieren, können sie schnell einen gruppendynamischen Prozess auslösen, der dazu führt, dass Leute erschlagen werden. Da merkt man, dass Worte doch nicht immer so harmlos sind, wie man denkt."
Strafrechtsexperte Jochen Bung
Richter: "Die ersten Asylbewerberheime brennen bereits"
Der Passauer Richter sprach den Angeklagten genau auf diesen Aspekt an: "Sie haben es sicherlich mitbekommen. Die ersten Asylbewerberheime brennen bereits".
Einen Beleg für einen sensibleren Umgang mit dem Thema Hetze gegen Flüchtlinge sieht Bung auch in einem Fall aus Österreich. Kürzlich war der Auszubildende eines Porsche-Autohauses in Oberösterreich von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt worden, weil er sich im Internet gewaltverherrlichend gegen Flüchtlinge geäußert hatte.
"Dass Bürger sich bei einem Arbeitgeber beschweren, weil ein Mitarbeiter öffentlich gegen andere Menschen hetzt, ist neu."
Strafrechtsexperte Jochen Bung
Der vom Amtsgericht Passau verurteilte 25-Jährige entschuldigte sich im Gerichtssaal für seinen Hetz-Kommentar. Der Eintrag sei "aus einer Wirtshausstimmung heraus" entstanden. Sein Monatsgehalt als Maschinenführer in einer Molkerei gab er mit etwa 1.600 Euro netto an. Die Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro muss er in Raten abzahlen.