BR24

                       

187

Hass-Kommentar gegen Flüchtlinge Facebook-Hetzer muss 7.500 Euro zahlen

Wegen seiner Hetze auf Facebook gegen eine Asylbewerberunterkunft in Pocking (Lkr. Passau) ist ein 25-jähriger Mann aus Tettenweis zu einer Geldstrafe von 7.500 Euro verurteilt worden. Der BR berichtete über den Fall bereits in einem großen Online-Dossier im Januar 2015.

Stand: 28.07.2015

Facebook-Hetzer vor Gericht | Bild: Lars Martens / BR

Der Facebook-Kommentar des Mannes ist von den Passauer Richtern als volksverhetzend bewertet worden. "Ich entschuldige mich, das war größer Blödsinn. Ich würde so etwas nicht mehr machen", sagte der Angeklagte am Dienstag (28.07.15) vor der Urteilsverkündung. Bei den Ermittlungen zuvor hatte er noch behauptet, jemand anderes hätte von seinem Handy aus geschrieben.

In der Facebook-Gruppe "Spotted Pocking" war im November 2014 um Sachspenden für eine erwartete Gruppe von Asylbewerbern gebeten worden. Der Angeklagte gestand vor Gericht, daraufhin kommentiert zu haben: "I hätt nu a Gasflasche und a Handgranate rumliegen für des Gfrast. Lieferung frei Haus."

Auszug aus der Facebook-Kommentarleiste

Auszug aus Kommentarleiste bei Facebook. Der Kommentar oben stammt vom Angeklagten.

Der Verteidiger hatte eine geringere Geldstrafe gefordert. Er meinte, Äußerungen dieser Art könne man an Stammtischen jeden Tag und in schlimmerer Form hören. Zudem sei der 25-Jährige kein Verfechter rechten Gedankenguts. Auf seinem Handy hatte die Polizei jedoch einschlägiges Bildmaterial gefunden. Der Richter wertete das Geständnis des Mannes strafmildernd, bezog in seine Bewertung aber auch ein, dass der 25-Jährige wegen Alkoholdelikten schon zweifach vorbestraft ist.

Volksverhetzung vs. Meinungsfreiheit

Mehr zum Thema

Illustration: Mann am Computer, im Hintergrund Facebookseite mit rechtsextremen Kommentaren | Bild: colourbox.com; Montage: BR zum Thema Rechtsextreme Kommentare auf Facebook Frustrierte Bürger hetzen gegen Flüchtlinge im Netz

"Macht Dachau auf", "Raus mit dem Pack", "Sprengt die Turnhalle" - "aber erst wenns drin san". So lauten Kommentare auf Facebook zu Asylthemen in Niederbayern. Über den schwierigen Umgang mit rassistischer und extrem rechter Hassrede gegen Flüchtlinge auf Facebook. Von Silke Droll. [mehr]

Unter dem gleichen Eintrag hatte damals ein Polizist aus Pocking geschrieben: "I häd nu 60 Eintrittskarten fürs Onkelzkonzert mit Zugticket herzugeben. Aber ohne Rückfahrt. De erübrigt sich dann sowieso." Auch gegen ihn war wegen Volksverhetzung ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft Traunstein entschied dann aber, dass der Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt sei. Die Auslegung des entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch ist offenbar schwierig. Auch moralisch höchst abstoßende Kommentare erfüllen laut Strafrechtsexperten oft nicht den Tatbestand der Volksverhetzung. Oft wiegt das Recht auf Meinungsfreiheit mehr. Der Polizist aus Pocking ist im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd als Verkehrspolizist eingesetzt. Die Dienststelle leitete ein Disziplinarverfahren gegen den Mann ein. Aus dem Dienst wurde er nicht entfernt.


187