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Bußgeldkatalog 2024 gelten diese Bußgelder

Im Bußgeldkatalog stehen die aktuellen Strafen für Vergehen im Straßenverkehr. Für Raser und Falschparker kann es auch 2024 sehr teuer werden. Hier die Details.

Stand: 03.12.2024

Polizist steht bei einer Verkehrskontrolle am Straßenrand | Bild: mauritius images / Jochen Tack / Alamy / Alamy Stock Photos

Neuer Bußgeldkatalog seit wann?

Seit 9. November 2021 ist der aktuelle Bußgeldkatalog gültig, der auch 2024 nach wie vor gilt.

Bußgeld Katalog

Viele der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen haben sich im Vergleich zum früheren Bußgeldkatalog verdoppelt, aber nicht alle. Die zuerst vorgesehenen Fahrverbote für Verstöße von 21 km/h oder 26 km/h über Tempolimit sind vom Tisch. Bei den Fahrverboten gilt:

"Nichts verändert werden soll bei den Fahrverboten: Wie schon jetzt droht Pkw-Fahrern bei 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts oder, wenn sie wiederholt 26 km/h zu schnell waren, ein Fahrverbot."

ADAC

Bußgeld Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts Tabelle

Bußgelder aktuell
Tempoüberschreitungaktuelles Bußgeld in Euro- innerorts aktuelles Bußgeld außerorts
bis 10 km/h3020
11-15 km/h5040
16-20 km/h7060
21-25 km/h115100
26-30 km/h180150
31-40 km/h260200
41-50 km/h400320
51-60 km/h560480
61-70 km/h700600
über 70 km/h800700

Bußgeld für Rettungsgasse nicht bilden

Wer auf Autobahnen oder Straßen außerhalb von Ortschaften im Falle von stockendem Verkehr keine Rettungsgasse bildet, zahlt 200 Euro und bekommt zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Es kann auch für das Nichtbilden der Rettungsgasse ein Fahrverbot verhängt werden: Wer die Rettungskräfte behindert, zahlt 240 Euro und kassiert zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei einer zusätzlichen Gefährdung beläuft sich das Bußgeld auf 280 Euro (plus einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte). Bei einer Sachbeschädigung, wenn es zum Beispiel zu einem Schaden kommt, weil ein Einsatzfahrzeug ausweichen muss, sind es 320 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.

Handy am Steuer Bußgelder

Handynutzung am Steuer wird mit 100 Euro und einen Punkt in Flensburg geahndet. Bei Gefährdung anderer oder Unfall, gelten höhere Sätze - alle genauen Infos dazu haben wir hier für Sie zusammengefasst: Handy am Steuer - was ist erlaubt?

Rettungsgasse durchfahren - neue Bußgelder und Fahrverbot

Wer die Rettungsgasse selbst nutzt, dem drohen deutliche Strafen:

"Das unerlaubte Nutzen sowie Nichtbilden einer Rettungsgasse wird mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot geahndet."

Bundesverkehrsministerium

Überholen von Radfahrenden

Es ist genau vorgeschrieben, welchen Abstand man einhalten muss, wenn man eine Radfahrerin oder einen Radfahrer überholt. Innerorts sind das mindestens 1,5 Meter und außerorts sogar mindestens 2 Meter. Weitere Infos hier: Radfahrer überholen.

Lkw dürfen in Ortschaften nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen - damit sollen schwere Unfälle reduziert werden. Und Radfahrer dürfen jetzt, bei genügend Platz, auch nebeneinander fahren. Aber auch für Radlerinnen und Radler wurden die Bußgelder angepasst. Zum Beispiel, wenn sie Gehwege befahren: Das kann im Extremfall bis zu 100 Euro kosten, so Dominik Einzel aus der BAYERN 1 Verkehrsredaktion.

Weitere Regeln der neuen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Regelungen für Lastenfahrräder

Künftig dürfen auch Jugendliche und Erwachsene in Lastenrädern mitfahren - bisher war dies nur für Kinder bis einschließlich sieben Jahre erlaubt. Außerdem soll es extra Parkplätze für Lastenfahrräder und dementsprechend auch passende Straßenschilder geben.

Neue Bußgelder Auto-Posing

Wer gern mit seinem Auto angibt und dafür den Motor aufheulen lässt, kann mit einem Bußgeld bestraft werden:

"Durch die StVO-Novelle kann die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem unnützen Hin- und Herfahren von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben werden."

Bundesverkehrsministerium

Bußgelder Parken auf Geh- und Radwegen

Das Parken auf Geh- und Radwegen wurde auch teurer und kann zudem Punkte in Flensburg einbringen: Statt wie früher 10 bis 30 Euro werden aktuell 55 Euro fällig. Wer länger als eine Stunde dort stehenbleibt oder sogar mit seinem parkenden Fahrzeug andere behindert, zahlt 70 bis 80 Euro und kassiert einen Punkt in Flensburg. Wer andere mit seinem Parken gefährdet, zahlt 80 bis 100 Euro und bekommt einen Punkt.

Strafe Parken auf Behindertenparkplatz

Wer in Feuerwehrzufahrten sein Auto abstellt oder Rettungsfahrzeuge behindert, zahlt 100 Euro. Wer widerrechtlich auf Behindertenparkplätzen oder Stellplätzen für E-Autos oder fürs Carsharing parkt, muss mit 55 bis 70 Euro Bußgeld rechnen.

Halten in zweiter Reihe wird mit 55 Euro statt wie früher mit 15 Euro bestraft und kann je nachdem, ob man andere behindert oder gefährdet, bis 100 Euro teuer werden und einen Punkt einbringen. Da hilft einem übrigens auch das Einschalten der Warnblinklichter nicht....

Parkscheibe vergessen

Wer keine Parkscheibe ins Auto legt, obwohl es gefordert ist, zahlt ab sofort mindestens 20 Euro, so Dominik Einzel aus der BAYERN 1 Verkehrsredaktion.

Gedankenloses Abbiegen und Tür-Aufmachen wird teurer

Wer ohne Schulterblick abbiegt und dadurch einen Radler gefährdet, zahlt bis zu 140 Euro plus einen Monat Fahrverbot. Wer ohne zu schauen einfach die Autotür aufmacht und so einen Fahrradfahrer in Gefahr bringt, zahlt 40 Euro. So geht es richtig: holländischer Griff.

Fahrrad: Holländischer Griff

Wie stehen Sie zum aktuellen Bußgeldkatalog? Erzählen Sie uns davon, gerne hier in den Kommentaren oder schicken Sie uns eine Sprachnachricht unter +49 151 19589000. Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, geben Sie uns gerne eine Sternebewertung.

Wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, erfahren Sie hier.


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