Anlieger frei Was bedeutet Anlieger frei
Was bedeutet Anlieger frei genau? Die Regeln, wer als Anlieger gilt und durchfahren darf und was für Wald- und Forstwege gilt.
Wer gilt denn genau als Anlieger, wenn die Durchfahrt durch eine Straße nur Anliegern erlaubt ist? Die Antwort darauf hat Ines Schneider aus der BAYERN 1 Verkehrsredaktion: "Eine gesetzliche Definition gibt es eigentlich nicht, aber dafür schafft die Rechtsprechung tatsächlich Klarheit. Als Anlieger gelten Besitzer oder Bewohner eines Grundstücks, das man über diese Straße erreicht – aber eben nicht nur. Wenn Sie dort einen Besuch abstatten oder eine Erledigung machen, einen Arztbesuch oder so etwas durchführen, dann dürfen Sie durchfahren durch diese Straße. Es genügt irgendeine Beziehung zum Anlieger-Grundstück. Also auch, wenn Sie etwas abholen oder liefern oder vielleicht sogar unverrichteter Dinge wieder fahren müssen, weil ein Geschäft geschlossen hat."
Anlieger frei Schild
Etwas anders sieht es aber aus, wenn ein "Anlieger frei"-Schild an Forst- oder Waldwegen steht. "Da gelten andere Vorschriften. Es hängt schon mal davon ab, ob es Privatgrund oder ein öffentlicher Weg ist oder ob es sich zum Beispiel um ein Naturschutzgebiet handelt. Wenn es zum Beispiel ein Feldweg ist, der nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist, dann darf den Weg – allerdings auch wieder nur, wenn es nicht anderweitige Regelungen gibt – nur der Landwirt oder die Landwirtin befahren, um den Acker zu bewirtschaften", erkärt Ines Schneider.
Anliegerstraße befahren Bußgeld
Wer eine Anliegerstraße befährt ohne Anliegen, vielleicht, um abzukürzen, dem drohen Strafen, wenn er oder sie erwischt wird. "Die Höhe hängt aber dann davon ab, gegen welches Verkehrsschild man verstößt. Wenn es das ganz normale Verbotsschild 250 ist, das runde mit dem roten Rand, dann bedeutet das Durchfahrtsverbot für alle Fahrzeuge. Da kostet ein Verstoß fürs Auto 50 Euro Bußgeld, mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen, also auch mit so manchem Transporter oder Wohnmobil, sogar schon 100 Euro", so die BAYERN 1 Verkehrsexpertin.
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