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Rauchmelder, Feuerlöscher, Löschdecke Diese Dinge sind nützlich, wenn es brennt

Rauchmelder, Feuerlöscher, Kohlenmonoxidmelder, Löschdecke - was braucht man für den Brandschutz? Wir klären auch, ob man die Einsatzkosten der herbeigerufenen Feuerwehr zahlen muss, wenn der Rauchmelder einen Fehlalarm meldete.

Stand: 23.02.2024

Vier Feuerlöscher hängen an einer Wand | Bild: mauritius images / Rupert Oberhäuser

Rauchwarnmelder

Rauchmelder sind seit 31.12.2017 in Schlafzimmern und angrenzenden Fluren Pflicht und das ist auch sinnvoll: Wer schläft, bemerkt einen Brand meistens nicht - ein Rauchwarnmelder weckt im Notfall durch einen lauten Signalton: "Das ist die eigene Lebensversicherung", so Stefan Kießkalt von der Münchner Berufsfeuerwehr.

Rauchmelder Fehlalarm

Wenn der Rauchmelder Alarm schlägt und man umsonst die Feuerwehr holt, weil es nicht brennt - muss man den Einsatz der Feuerwehr dann zahlen? Dazu sagt BAYERN 1 Polizeireporter Henning Pfeiffer: "Wer wegen eines Alarms die Feuerwehr herbeiholt, zahlt nichts, selbst wenn es ein Fehlalarm war. Es gibt aber Ausnahmen, wo dann doch Geld verlangt wird. Allerdings von denjenigen, die für den Rauchmelder verantwortlich sind. Wenn beispielsweise ein defekter Melder nach einem Fehlalarm nicht ausgetauscht wird, er wieder einen falschen Alarm auslöst, dann kann nach einem zweiten Feuerwehrwehreinsatz durchaus eine Rechnung ins Haus flattern."

Gute Rauchmelder

Die Stiftung Warentest hat 2021 günstige Rauchmelder getestet. Die gute Nachricht: Von den 17 getesteten Geräten schnitten 13 gut ab, nur ein einziges Gerät erhielt die Note "mangelhaft". Mit gut getestet wurden zum Beispiel der Abus RWM 150, der Rauchmelder Busch Jäger professional line 6833-84 oder der Cavius Rauchwarnmelder 2007-004. Weitere Infos dazu finden Sie auch hier: Rauchmelder retten Leben.

Feuerlöscher

Feuerlöscher sind baurechtlich für Wohnungen und Häuser nicht vorgeschrieben, können aber sinnvoll sein. Große Feuerlöscher nehmen viel Platz weg. Wer sie nur im Keller aufbewahren kann, dem ist im Notfall nicht geholfen. Deshalb: Feuerlöscher immer griffbereit lagern. Stefan Kießkalt empfiehlt für zuhause Schaum- oder Wasserlöscher - mit einem Pulverlöscher ist der Schaden im Ernstfall oft noch größer, da sich das Pulver überall in der Wohnung festsetzt.

Wer einen Feuerlöscher anschafft, sollte:

  • die Gebrauchsanweisung genau lesen, damit im Ernstfall klar ist, wie der Feuerlöscher bedient wird.
  • alle zwei Jahre die Haltbarkeit überprüfen beziehungsweise das Gerät austauschen.

Löschdosen/-sprays

Löschdosen sind die kleinere Variante des Feuerlöschers und oft nur etwas größer als eine Haarspraydose - und haben dementsprechend weniger Inhalt. "Löschdosen können ausreichend sein, um einen Entstehungsbrand zu löschen", so Stefan Kießkalt von der Berufsfeuerwehr München. Also, wenn zum Beispiel eine Kerze umfällt und Sie es rechtzeitig bemerken.

Löschdecke

Löschdecken sind dafür gedacht, brennende Personen zu löschen. Zwar bewahren manche Menschen Löschdecken in der Küche auf, um im Notfall brennende Töpfe oder Pfannen abzudecken - eine gute Idee ist das allerdings nicht. Es besteht die Gefahr, dass man die brennende Pfanne umstößt - und den Brand sogar noch vergrößert. Besser: Deckel auf die brennende Pfanne.

Kohlenmonoxidmelder

Sie funktionieren ähnlich wie Rauchwarnmelder, nur dass Kohlenmonoxidmelder anschlagen, wenn die Konzentration des geschmack- und geruchlosen Gases Kohlenmonoxid zu hoch wird. Vorgeschrieben sind sie nicht, aber in Wohnungen mit Feuerstätten wie Kaminöfen, Kachel- und Schwedenöfen sowie bei Bädern mit Gasthermen sinnvoll.

Wenn's brennt:

  • Fett oder Öl, das Feuer gefangen hat, nie mit Wasser übergießen, sondern mit einem Deckel verschließen - und zugedeckt lassen. Das entzieht dem Feuer Sauerstoff.
  • Eigene Löschversuche sind meist begrenzt. Türe zum Zimmer schließen und Wohnung verlassen und auch die Wohnungstür zuziehen und natürlich die Feuerwehr verständigen. Je früher, desto besser.
  • Wer daran denkt, den Schlüssel mitzunehmen, verschafft der Feuerwehr schnelleren Zugang zur Wohnung - das gilt aber NUR, wenn es gefahrlos möglich ist. Grundsätzlich gilt: Immer erst die Menschen in Sicherheit bringen.
  • Gerade bei Hinterhäusern oder komplizierten Anfahrten, hilft es den Einsatzkräften, wenn eine Person wartet und sie einweist.

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Und hören Sie hier Jörg Nießen, Berufsfeuerwehrmann auf der "Blauen Couch":

https://www.ardaudiothek.de/episode/blaue-couch/joerg-niessen-berufsfeuerwehrmann/bayern-1/78782856/


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