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Hitzefrei Gibt es eigentlich hitzefrei im Büro?

Hitzefrei im Büro - gibt es das wirklich? Das sind die Rechte von Arbeitsnehmern an heißen Sommertagen. Wie viel Grad sind erträglich und welche Maßnahmen müssen Arbeitgeber ergreifen?

Stand: 11.08.2020

Mann im Hemd und vor dem Computer der schwitzt | Bild: mauritius-images

Hitzefrei im Büro

Ohne Ihre Hoffnung direkt am Anfang zu zerstören: Es gibt kein gesetzlich geregeltes Hitzefrei für Arbeitnehmer. Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber ganz individuell, wann und wo seine Mitarbeiter arbeiten.

Im Juni 2010 wurden sogenannte Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) aufgestellt. Sie geben nach dem aktuellen Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene wieder, wie Büros, Arbeitsplätze, Werkstätten und Fabrikhallen in Deutschland eingerichtet sein müssen. Diese Regeln wurden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 der Arbeitsstättenverordnung veröffentlicht.

Die Regeln besagen, dass die Lufttemperatur in Räumen, in denen vorwiegend im Sitzen gearbeitet wird, durchschnittlich +20 °C betragen sollte.

Schutzmaßnahmen bei Hitze

"Führt die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer Erhöhung der Raumtemperatur über +26° C, so sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten."

Technischen Regeln für Arbeitsstätten

Jalousien vor den Fenstern gehören also zur Grundausstattung im Büro. Wenn die Außenlufttemperatur über +26 °C beträgt und die Lufttemperatur im Raum trotz geeigneter Sonnenschutzmaßnahmen +30 °C überschreitet, dann müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören zum Beispiel Luftbefeuchter, Ventilatoren und Klimaanlagen. Aber Achtung: Klimaanlagen sollten auch nicht so kalt eingestellt werden, dass die Arbeitnehmer einen Hitzeschock bekommen, wenn diese das Gebäude verlassen. Selbst im Sommer sollten Büroräume nicht weiter als auf +22 °C heruntergekühlt werden.

Zudem könnte der Arbeitgeber regelmäßige Pausen an kühleren Orten anordnen, kostenlose Getränke bereitstellen, die Kleiderordnung lockern oder auch seinen Mitarbeitern anbieten, ins Homeoffice zu gehen oder Gleitzeiten zu nutzen.

Arbeiten über +35°C

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten besagen weiter: „Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung (...) nicht als Arbeitsraum geeignet.“

Frau steht im Sommer vor einer Holztür und hält eine Trinkflasche in der Hand | Bild: mauritius images / Westend61 / FL zum Artikel Hitzewelle-Tipps Die richtigen Stoffe & das beste Essen für heiße Tage

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Das besagt jedoch nicht, dass Sie einfach nach Hause gehen können und nicht mehr arbeiten müssen. Diese Regelung besagt nur, dass Ihr Arbeitgeber einen anderen Ort für die Arbeit zur Verfügung stellen muss. Rechtsanwälte sind sich einig, dass ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern nur dann Hitzefrei geben muss, wenn er keine Schutzmaßnahmen bereitstellen kann. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei gesundheitlich vorbelasteten Mitarbeitern, wie schwangeren und stillenden Frauen oder jungen und älteren Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Am Ende entscheidet immer Ihr Chef, wann Sie wo arbeiten oder eben auch nicht. Daher sprechen Sie bei großer Hitze an Ihrem Arbeitsplatz am besten einfach mit Ihrem Vorgesetzten.

Hitzefrei auf dem Bau

Für Bauarbeiter und Arbeitnehmer, die unter freiem Himmel arbeiten, gelten andere Regeln. Hitzefrei auf dem Bau ist in Deutschland durchaus möglich. Dabei gibt es keine festgeschriebene Temperatur, ab wann das Arbeiten unmöglich wird. Jedoch ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu sorgen. Seit 1998 ist der Gesundheitsschutz für Bauarbeiter in der Baustellenverordnung als Ergänzung des Arbeitsschutzgesetzes geregelt. Muss also ein Arbeitnehmer bei sehr hohen Temperaturen sehr schwere Arbeiten verrichten oder warme Schutzkleidung tragen, dann muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass seine Gesundheit nicht gefährdet wird.

Neben Hitzefrei gibt es natürlich noch andere Möglichkeiten: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin empfiehlt zum Beispiel bei großer Hitze, die Arbeits- und Pausenzeiten anzupassen. Man kann demnach schwere Arbeiten in die frühen Morgenstunden oder in den späten Abend verlagern.

Hitzefrei in der Schule

Für den Schulbetrieb gibt es keine gesetzliche oder rechtsverbindliche Regelung, ab wann Schülerinnen und Schüler Hitzefrei bekommen. Über Hitzefrei entscheidet immer der Schulleiter oder die Schulleiterin einer Schule in Bayern. Das bayerische Kulturministerium spricht dazu lediglich eine Empfehlung aus: Wenn konzentriertes Lernen im Klassenzimmer nicht mehr möglich ist, dann sollten die Schulen hitzefrei geben. Allerdings muss der Schulleiter berücksichtigen, dass alle Schüler auch früher als geplant sicher nach Hause kommen. Er trägt dafür die Verantwortung.

Wussten Sie seit wann es hitzefrei gibt? Das preußische Schulministerium verschickte am 16. Juni 1892 einen Erlass, in dem es heißt: "Wenn das hundertteilige Thermometer um 10 Uhr vormittags im Schatten 25 Grad zeigt, darf der Schulunterricht in keinem Falle über vier aufeinander folgende Stunden ausgedehnt werden." Die ganze Geschichte hören Sie hier:

 

Neun nach Neun: Hitzefrei-Erlass (16.06.1892)


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