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Homeoffice Steuerpauschale Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale, was bringt sie mir und wie viele Tage darf ich bei der Steuererklärung für 2024 ansetzen?

Stand: 07.01.2025

Frau sitzt mit ihrem Laptop und Handy am Ohr zu Hause im Homeoffice | Bild: mauritius-images

Für das Jahr 2024 können Sie für 210 Arbeitstage, die Sie von zu Hause aus arbeiten, jeweils 6 Euro in Ihrer Steuererklärung ansetzen. Das ist die sogenannte Homeoffice-Pauschale. Ansetzbar ist die Pauschale bis zu einem maximalen Betrag von 1.260 Euro.

Was beinhaltet die Homeoffice Steuerpauschale

Die Homeoffice-Pauschale war ursprünglich auf 2020 und 2021 befristet - mit einem Kabinettsbeschluss vom 14. September 2022 wurde sie erhöht und entfristet. Sie gilt seit dem 1. Januar 2023 dauerhaft.

Die Homeoffice-Pauschale sollte vor allem denjenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute kommen, die kein häusliches, steuerlich absetzbares Arbeitszimmer hatten. Da mittlerweile aber immer mehr Menschen von zu Hause aus arbeiten, wurde die Homeoffice-Pauschale dauerhaft beibehalten.

Arbeitszimmer absetzen

Die Kosten für ein abgeschlossenes Arbeitszimmer dagegen sind seit 2023 nur dann voll von der Steuer absetzbar, wenn das Arbeitszimmer zu Hause der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist. Das heißt, Lehrer und Lehrerinnen zum Beispiel dürfen das Zimmer nicht mehr komplett absetzen, denn der Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit ist die Schule. Sie müssen auf die Homeoffice-Pauschale zurückgreifen.

Schriftstellerinnen und Schriftsteller oder Künstlerinnen und Künstler dagegen können ihr Arbeitszimmer uneingeschränkt bei der Steuer veranschlagen.

Was bringt mir die Homeoffice Steuerpauschale?

Die Homeoffice-Pauschale gibt es nicht zusätzlich zur Werbungskostenpauschale - sie wird vielmehr in diese miteingerechnet. Seit 2023 gilt eine Werbungskostenpauschale oder Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro, dieser Betrag wird, wenn in der Steuererklärung angegeben, vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Was kann man beim Homeoffice absetzen

Als Werbungskosten dürfen alle sogenannten Arbeitsmittel angegeben werden, also etwa Computer, Schreibtisch und Drucker, aber auch Fortbildungen. Je nachdem, wie intensiv oder sogar ausschließlich ein Arbeitsmittel für die Arbeit genutzt wird, erkennt das Finanzamt einen bestimmten Prozentsatz der Anschaffungskosten als Werbungskosten an.

Auch die Kosten für Telefon und Internet können angesetzt werden: Bis zu 20 Prozent des Rechnungsbetrags sind ohne Nachweis ansetzbar, Kosten darüberhinaus müssen mit Belegen nachgewiesen werden. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen alternativ bis zu 20 Euro an Telekommunikationskosten pro Monat steuerfrei erstatten.

Homeoffice Pauschale wo eintragen bei der Steuererklärung

Eingetragen wird die Homeoffice-Pauschale in die Anlage N bei den Werbungskosten. In Zeile 45 müssen Sie unter Homeoffice-Pauschale die Anzahl der Tage angeben, an denen Sie ausschließlich Zuhause gearbeitet haben.

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