Staubsauger und Leistung alt Was bringt die EU-Verordnung für sparsame Staubsauger?
Nach der Glühbirne hat sich die EU neue Opfer gesucht: Sie nimmt sich Staubsauger vor. Nach einer neuen Richtlinie soll deren Leistung gedrosselt werden. Der BAYERN 1-Umweltkommissar hat sich das einmal genauer angesehen.
Seit dem 1. September 2014 gelten ein neues Energielabel und Ökodesign-Mindestvorgaben für Staubsauger in der Europäischen Union. Da könnte man leicht den Eindruck bekommen, dass jetzt jeder seinen alten Staubsauger wegschmeißen muss und irgendwelche EU-Bürokraten mal wieder nichts Besseres zu tun haben, als uns in den Haushalt hineinzuregulieren.
Eigentlich geht’s aber lediglich darum, Energie einzusparen und - im Falle der Staubsauger - eine maximale Leistungskraft für die Geräte festzulegen. Klingt doch eigentlich vernünftig, schließlich werden ja nur die Hersteller gezwungen, sich etwas einfallen zu lassen, damit die Staubsauger weniger Strom fressen, dafür aber genau so leistungsfähig bleiben.
Weil aber schon das Brüsseler Verbot der Glühbirne für großen Unmut und auch Kopfschütteln gesorgt hat, als die Energiesparlampen mit ihrem kalten Licht doch nicht so lange hielten wie versprochen und vor allem die Entsorgung problemtaischer war als gedacht, wird natürlich auch die neue Ökodesign-Richtlinie der EU eher kritisch betrachtet. Zeit also, Sinn oder Unsinn der Verordnung mal genauer unter die Lupe zu nehmen.
Worum es ganz konkret geht
Ab sofort sind bei Staubsaugern in der EU nur noch höchstens 1.600 Watt Leistung erlaubt (ab 2017 sogar nur noch 900 Watt). Die Hersteller hatten drei bis vier Jahre Zeit, um sich darauf einzustellen. Wobei die aktuellen Staubsauger von Bosch oder Siemens meist sowieso nur noch zwischen 850 und 1.400 Watt bringen, also weit unter der geforderten Höchstleistung.
Ziel der EU-Kommission war es, den Stromverbrauch zu drosseln und damit den Bürgern beim Stromsparen zu helfen. Die Durchschnittsleistung bei Staubsaugern liegt nämlich bisher bei 1.800 Watt und verursacht damit jährlich Kosten von etwa 90 Euro - vorausgesetzt, Sie saugen täglich eine halbe Stunde zum Preis von 27 Cent pro Kilowattstunde Strom (Berechnungen der Bundes-Verbraucherzentrale vzbv). Allerdings erscheint das ziemlich viel, und es setzt voraus, dass jeder Hausmann und jede Hausfrau immer volles Rohr saugt und nicht den Regulierer am Gerät betätigt.
Die häufigsten Fragen zur neuen Staubsauger-Verordnung
1
Muss jetzt jeder einen neuen Staubsauger kaufen?
Nein, vorhandene Staubsauger dürfen weiter verwendet werden - auch mit mehr als 1.600 Watt oder zu geringer Saugleistung. Der vorzeitige Austausch eines Staubsaugers rechnet sich in den meisten Fällen nicht. Dafür ist der Stromverbrauch im Gegensatz zu anderen Haushaltsgeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine zu gering.
2
Brauchen Staubsauger mit weniger Watt mehr Zeit zum Saugen?
Mehr Zeit zum Saugen ist nicht nötig. Denn entscheidend ist nicht die Leistung des Motors. Wichtiger ist die gesamte Konstruktion: von der Düse über die Führung des Luftstroms und die Filtertechnik bis hin zur Dichtigkeit des Gehäuses. Das belegen Ergebnisse der Stiftung Warentest. Bestnoten erzielten 2013 und 2014 überwiegend Staubsauger mit wenig Watt.
3
Wird der Boden mit einem neuen Staubsauger noch richtig sauber?
Ja, denn vorgeschrieben ist ab September beispielsweise, wie viel Staub die neuen Modelle mindestens aufnehmen müssen. Staubsauger, die weniger aufnehmen, werden nicht mehr zugelassen. Mit dem Energielabel für Staubsauger gibt es zudem erstmals eine einheitliche Kennzeichnung für die Reinigungsklassen: von A (beste) bis G (schlechteste). Auch die Lautstärke und die Staubemissionen sind auf dem Label verzeichnet, wie auf der Infografik der Stromsparinitiative zu sehen ist.
4
Wie viel Strom spart ein effizienter Staubsauger?
Ein besonders sparsamer Staubsauger verursacht laut Öko-Institut jährliche Stromkosten von durchschnittlich 22 Euro, ein vergleichbares Gerät mit hoher Wattzahl rund 44 Euro. Ein Neukauf rechnet sich dennoch meist erst, wenn der alte Staubsauger kaputt geht. Dabei lohnt sich dann aber der Blick auf den Stromverbrauch. Denn in sieben bis neun Jahren Nutzungsdauer kommt einiges an Stromkosten zusammen.
5
Werden Staubsauger jetzt teurer?
Hersteller und Branchenverbände rechnen kurzfristig nicht mit höheren Preisen. Für 2017 sind keine verlässlichen Prognosen möglich. Um die strengeren Vorgaben zu erfüllen, gibt es jedoch meist einfache Lösungen. Bereits jetzt gibt es einzelne Modelle, die die ab 1. September 2017 geltenden Vorgaben erfüllen und nicht übermäßig teuer sind.
6
Können neue Staubsauger mit weniger Watt getestet werden?
Verbraucher, die ein sparsames Gerät testen wollen, können sich für den bundesweiten Praxistest der Stromsparinitiative bewerben. 15 ausgewählte Haushalte erhalten kostenlos je einen Staubsauger von Bosch, Kärcher, Philips, Siemens oder Vorwerk. Nach dem Test dürfen die Haushalte das Gerät im Wert von je 230 bis 800 Euro behalten. Die Bewerbung ist bis zum 15. September 2014 möglich - auf:
(Zusammengestellt von dpa)
Das sagt das neue Label aus
Natürlich muss kein Mensch seinen alten Staubsauger jetzt zum Wertstoffhof bringen, um diesen verschrotten zu lassen. Das wäre ja auch unsinnig, schließlich könnten die Energieaufwendungen bei der Produktion durch eine sparsamere Saugleistung niemals aufgewogen werden (anders als vielleicht bei einer Waschmaschine oder einem Kühlschrank). Geht der alte Staubsauger allerdings kaputt, hat der Verbraucher künftig die Möglichkeit, Strom und damit Geld zu sparen. Dass die Saugleistung darunter nicht leiden muss, ist bereits durch EU-Vorgaben bei der Aufnahme von Staub durch den Staubsauger gegeben. Das neue Energielabel kennzeichnet die Reinigungsklassen von A (sehr gut) bis G (schlecht). Des Weiteren geben die Lautstärke und die Staubemissionen bei Filter und Dichtigkeit des Gehäuses den Käufern weitere Anhaltspunkte für eine mögliche Kaufentscheidung. Bei den Standards hat sich die EU übrigens am Anschaffungspreis in Verbindung mit Stromkosten über die zu erwartende Lebensdauer orientiert. Das könnte sich bei einer künftigen Neuanschaffung für den Verbraucher lohnen.
Es muss nicht immer mehr Bürokratie sein
Die Ökodesign-Richtlinie gilt nur für Produkte, von denen eine erhebliche Umweltbelastung ausgeht und die mehr als 200.000 Mal in der Europäischen Union verkauft werden. Die Hersteller sowie Umwelt- und Verbraucherverbände sind außerdem in den Prozess mit eingebunden. Vor allem die Hersteller haben auch ein Interesse an einheitlichen Standards: Schließlich wäre es mit erheblich mehr Aufwand und Kosten verbunden, wenn für jedes der 28 Mitgliedsländer andere Bedingungen gelten. Zudem bedeuten die Vorgaben auch eine gewisse Abschottung gegen minderwertige Billigimporte. Herstellern wie zum Beispiel Dyson aus Großbritannien geht der Übergang sogar nicht schnell genug, weil sich das Unternehmen mit seiner Technologie im Vorteil sieht und bereits jetzt noch strengere Regeln erfüllen könnte.
Spart das wirklich so viel Energie?
Staubsauger mit weit über 2.000 Watt Leistung sind oft echte Stromfresser. Die Übergangszeit bei der EU-Ökodesignverordnung scheint bei den Herstellern auch ein Umdenken befördert zu haben: weniger Wattleistung bei gleicher Saugleistung! Letztlich kamen im Vergleich der Stiftung Warentest (02/2014) auch Sauger mit einer Wattleistung von unter 1.200 durchweg gut weg. Dies könnte - nehmen wir die Berechnungen der Verbraucherzentral als Grundlage - eine jährlich Ersparnis von gut 30 Euro bedeuten im Vergleich zu einem Gerät mit 1.800 Watt (1.200 Watt / 30 Min. pro Tag / 27 Cent pro KWh). Bei einem Gerät von 900 Watt Leistung sogar 50 Euro. Damit könnten auch 128 Kilogramm CO2 eingespart werden. Schließlich ist der umweltfreundlichste Strom immer noch der, der gar nicht erst verbraucht wird.
Fazit
Staubsauger sind keine Glühbirnen. Doch die Vorbehalte vieler Bürger sind mit dieser traumatischen Erfahrung der völlig verkorksten Einführung der Energiesparlampen durch die EU verbunden.
Mit der konkreten Vorgabe von Energiesparzielen (weniger Leistung), gekoppelt an weitere Bedingungen wie Saugleistung oder Lärm- und Staubemission, ist die EU eigentlich den richtigen Schritt gegangen. Natürlich kann man darüber streiten, ob ausgerechnet Staubsauger den wachsenden Stromverbrauch in der Europäischen Union bremsen können und so die Stromimporte in Zukunft gedrosselt werden. Wohl nicht. Aber Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist. Und für uns Verbraucher ändert sich eigentlich gar nichts.
- Staubsauger werden nicht teurer. Das sagt zumindest die Industrie.
- Die Saugleistung wird nicht eingeschränkt. Das gewährleisten die Vorgaben.
- Jeder darf seinen alten Staubsauger weiter benutzen, bis er zusammenbricht.
- In Zukunft gibt es nur noch energiesparendere Modelle zu kaufen.
In allen Punkten steckt eigentlich nichts Negatives. Deshalb spricht auch nichts dagegen, künftig nur noch Staubsauger mit einer schwächeren Motorleistung bei gleichbleibender Saugleistung im Handel zuzulassen.