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Mutter-Kind-Parkplatz Mutter-Kind- und Frauenparkplätze - das gilt für Falschparker

Als Mann auf dem Frauenparkplatz parken? Oder ohne Kindersitz im Auto den Mutter-Kind-Parkplatz nutzen? Warum das gar keine gute Idee ist.

Stand: 23.05.2024

Eine Mutter mit Kleinkind auf dem Arm auf einem Supermarkt-Parkplatz | Bild: mauritius images / Jozef Polc / Alamy / Alamy Stock Photos

Es ist eine Frage der Höflichkeit, Frauen und Familien mit Kleinkindern nicht die Parkplätze wegzunehmen. Sind die Parkplätze knapp und die Zeitnot ist groß, leiden die Manieren vieler Autofahrer allerdings oft recht schnell.

Wer als Mann sein Auto auf dem freien Frauenparkplatz oder als Einzelperson auf dem Mutter-Kind-Parkplatz abstellt, muss auf öffentlichen Plätzen nicht mit einer Strafe rechnen, denn die Straßenverkehrsordnung (STVo) kennt die Begriffe "Frauen"- oder "Mutter-Kind-Parkplatz" nicht. Es existieren auch keine rechtsverbindlichen Verkehrszeichen für diese speziellen Stellplätze. Das heißt, Männer oder Eltern mit Teenagern, die ihr Auto auf Mutter-Kind- oder Frauenparkplätzen abstellen, begehen keine Ordnungswidrigkeit. Keine Ordnungswidrigkeit, kein Bußgeld.

Anders ist das bei Behindertenparkplätzen auf öffentlichen Parkflächen: Wer hier unberechtigt parkt, muss mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen und damit, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird. Nach einer Gerichtsentscheidung ist das sogar bereits drei Minuten nach Verlassen des Pkw legitim.

Falschparker auf Frauenparkplätzen dürfen abgeschleppt werden

Auf privaten Parkflächen gelten allerdings meist andere Regeln: Betreiber oder Betreiberinnen von Parkhäusern oder Besitzerinnen oder Besitzer von Supermärkten können eigene Regeln für ihre Parkplätze festlegen und darauf bestehen, dass diese Regeln auch eingehalten werden. Das heißt, sie können den Menschen, die sich mit ihrem Auto unberechtigt auf Frauen- oder Mutter-Kind-Parkplätze stellen, zum Beispiel Hausverbot erteilen. Und der unberechtigte Parker oder die Parkerin darf auf Veranlassung des Parkplatz-Eigentümers oder der Parkplatz-Eigentümerin auch abgeschleppt werden. Und das auf Kosten des Halters oder der Halterin:

"Auf privaten Stellplätzen (z.B. Supermarktparkplätze) droht neben einer Vertragsstrafe auch das sofortige kostenpflichtige Abschleppen, wenn entgegen der Beschilderung geparkt wird."

ADAC

Das gilt aber nur, wenn auf einem Schild klargestellt wird, dass auf dem betroffenen Gelände nicht die Straßenverkehrsordnung gilt.

Parkplatzverschwendung strafbar

Muss ich mit einem Bußgeld rechnen, wenn ich zwei Stellplätze blockiere? Wir haben die Antwort auf die Frage: Ist Parkplatzverschwendung strafbar?


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