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Corona Friseur Welche Regeln gelten beim Friseurbesuch

Zum 3. April werden fast alle Corona-Regeln in Bayern für Friseurbesuche und andere körpernahe Dienstleistungen abgeschafft. Was noch gilt.

Stand: 31.03.2022 | Archiv

Friseurbesuch | Bild: mauritius-images; Bearbeitung; BR

Was gilt in Bayern für körpernahe Dienstleistungen?

Zum 3. April 2022 werden fast alle Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern abgeschafft. Es entfallen also zum Beispiel die Zutrittbeschränkungen nach 2G oder 3G, auch die Maskenpflicht ist nur noch eine Empfehlung seitens der bayerischen Staatsregierung. Aber: Es gehört zum Hausrecht jedes Friseurs, jeder Friseurin und ebenso Inhabern oder Inhaberinnen von Kosmetiksalons zu entscheiden, unter welchen Kriterien er oder sie Kundschaft in die Geschäfte lässt.

Möchte ein Ladenbesitzer oder eine Ladenbesitzerin also keine Gefahr für Kunden und Angestellte eingehen, kann er oder sie weiterhin auf der Maskenpflicht bestehen. Dies gilt für besonders schützenswerte Personengruppen ebenso wie aus praktischen Gründen. Müssen ständig Mitarbeiter des Betriebs in Isolation oder fallen selbst wegen einer Infektion aus, wäre niemandem geholfen, weder den Kunden noch dem Unternehmer.

Hier haben wir für Sie zusammengefasst, welche Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern aktuell gelten und was Sie beim Besuch im Restaurant beachten müssen.


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