Das Thema Die Ritterschaft
Besteht die Ritterschaft anfangs nur aus Adligen und Freien, drängen ab dem 11. Jahrhundert verstärkt unfreie "Dienstleute" (ministeriales) in die militia.
Vom militärischen Berufsstand zum erblichen Geburtsstand
Die Ministerialen gehören zur Hausgemeinschaft (familia) eines geistlichen oder weltlichen Grundherrn, für den sie zunächst Aufgaben in der Verwaltung, Wirtschaft und Gerichtsbarkeit wahrnehmen. Durch die die Zulassung zum Waffendienst, der bislang nur den Adligen und freien Vasallen zugestanden hatte, erfahren die Ministerialen eine entscheidende Statuserhöhung. Spätestens Ende des 11. Jahrhunderts sind sie vollständig in die militia integriert.
Aus unfreien Dienstleuten werden adlige Ritter
Gestützt auf erblich gewordene Dienstlehen pflegen sie einen zunehmend adelsgleichen Lebensstil. Dazu gehört neben dem Wappen vor allem die Burg als standesgemäßer Dienstsitz und weithin sichtbares Statuszeichen. Im 13. Jahrhundert gehen die ritterlichen Dienstleute vollends in den Adelsstand über. Mit dem Aufstieg der Ministerialen ist die vier Jahrhunderte dauernde Entwicklung einer zunächst nur militärisch bedeutsamen Truppengattung zu einer eigenrechtlichen Gesellschaftsschicht vollendet.
Die Ritterschaft schottet sich ab
Als einigendes Band der sozial heterogenen, aus Adligen, Freien und Ministerialen mehrschichtig gestuften Ritterschaft erweist sich neben dem Lehnswesen mit seinen persönlichen Bindungen vor allem das wachsende Bewusstsein, einem besonderen Stand (ordo) anzugehören. Ein politisches Kennzeichen dafür ist das Bemühen, sich rechtlich und durch Privilegien sowohl nach oben als auch nach unten von anderen Gesellschaftsgruppen abzugrenzen. Die soziale Dynamik der Entstehungsphase geht daher seit der Mitte des 13. Jahrhunderts in eine statische Phase der ständischen Verfestigung über.
Die Schwerleite - Gegürtet, gespornt, zum Ritter erhoben
Francis Chichester wird am 7.7.1967 in Greenwich von Königin Elizabeth I. mit dem Schwert von Sir Francis Drake zum Ritter geschlagen.
Ritter kann von nun an nur noch werden, wer bereits ritterliche Vorfahren hat, also "ritterbürtig" ist. Zudem ist die Aufnahme in den Ritterstand an die förmliche Erhebung durch einen adligen Herrn gebunden. Die Promotion zum Ritter erfolgt nach einer mehrjährigen "Lehrzeit" als Knappe im Dienst eines Ritters durch die Schwertleite. Das bewusst an liturgische Formen wie Taufe und Priesterordination angelehnte, feierliche Ritual besteht aus mehreren Schritten. Zunächst wird der Knappe mit dem Schwertgurt umgürtet und mit den Sporen als Zeichen seiner neuen Würde ausgestattet. Anschließend tippt ihm ein möglichst hochstehender Adliger oder naher Verwandter mit der Spitze des am Altar geweihten Schwerts auf eine oder beide Schultern. Mit dem Empfang des Schwerts ist der einstige Knappe förmlich in den Ritterstand aufgenommen. Bevor sich diese Form des Ritterschlags durchsetzt, ist es mancherorts auch üblich, den künftigen Ritter durch eine angedeutete oder tatsächlich ausgeführte Ohrfeige bzw. einen Backenstreich symbolisch zu stärken.