Jüdisches Leben in Bayern Emanzipation auf Raten
Mit der Aufklärung setzte auch die Emanzipation von Juden ein. In Bayern gab es 1813 ein Judenedikt, mit dem die damals etwa 30.000 Juden Religionsfreiheit und erstmals einen allgemein verbindlichen Rechtsstatus in Bayern erhielten.
Im 17. und 18. Jahrhundert verarmten Landjuden zunehmend. Vermögende Juden dagegen konnten ihre Finanzkenntnisse den Fürsten anbieten. Fast jeder deutsche Landesherr beschäftigte einen so genannten Hoffaktor, also einen Finanzberater, Kreditgeber, Lieferanten und Vertrauensmann.
Stichwort: Hoffaktor
Jüdische Finanziers wurden für deutsche Landesherren ab dem 17. Jahrhundert immer wichtiger. Zum einen engagierten sie jene als Hofbankiers zum Sanieren der maroder werdenden Kassen. Zum anderen brauchten sie sie verstärkt als Geldgeber. In Bayern nahmen die Herrscher Kredite unter anderem von einem der bedeutendsten jüdischen Hoffaktoren auf:
Schon Anfang des 18. Jahrhunderts beschaffte sich der bayerische Kurfürst Max Emanuel für den österreichischen Erbfolgekrieg Geld bei Abraham Mändl aus Augsburg. Juden konnten durch solch lukrative Geschäfte gutbürgerliche Lebensverhältnisse erlangen, manche sogar den Adelstitel. Als gleichwertige Bürger wurden sie deshalb noch nicht betrachtet. Noch Anfang des 19. Jahrhunderts war der bayerische Souverän von der "Schädlichkeit" der Juden und von der Notwendigkeit ihrer "Erziehung" überzeugt.
Aufwertung durch Aufklärung
Die Entrechtung wurde zwar zunächst weitgehend aufrechterhalten: Noch 1799 schränkte ein Verbot des Güterhandels das materielle Leben vieler Juden empfindlich ein. Doch einige Regionen sorgten für ein liberaleres Verhältnis. Das Herzogtum Sulzbach gehörte dazu und gab 1760 eine "Judenordnung" heraus, die freie Religionsausübung gewährte. Wie meistens waren es auch bei der Judenemanzipation die Kulturvertreter, die sich als Vorreiter profilierten:
Gotthold Ephraim Lessing, Schriftsteller der Aufklärung, prägte mit Nathan der Weise ein für die damalige Zeit revolutionär gutes Judenbild - ein Schlag ins Gesicht für die immer noch vorherrschende Meinung, Juden seien minderwertig.
Zweifelhafter Fortschritt: das bayerische Judenedikt
Dieses Menschenbild ist als Wasserzeichen deutlich erkennbar auch im bayerischen Judenedikt von 1813, das die Verfasser selbst allerdings als Dokument des Fortschritts verstanden.
Hintergrund
Weg zum Bürgerrecht
Einige diskriminierende Bestimmungen des Edikts von 1813 hob man später auf und gestand den bayerischen Juden mehr Rechte zu:
- 1848: Aktives und passives Wahlrecht
- 1849: David Morgenstern erster jüdischer Abgeordneter im bayerischen Landtag
- 1850: Erstmals seit 1499 wieder Bürgerrecht für Nürnberger Juden
- 1861: Aufhebung des Matrikel-Paragraphen im Judenedikt
- 1871: Gleichberechtigung durch Reichsverfassung nach Gründung des Deutschen Reiches
In der Tat erhielten die damals etwa 30.000 Juden damit Religionsfreiheit und erstmals einen allgemein verbindlichen Rechtsstatus in Bayern, seit 1806 zum Königreich vereint. Sie durften nun das Bürgerrecht und Grundbesitz erwerben. Gleichzeitig schränkte man ihre Entfaltungsfreiheit aber empfindlich ein. Mit Hilfe einer "Juden-Matrikel" wollte man den jüdischen Bevölkerungsanteil möglichst gering halten. Laut dieser Verordnung durfte sich nämlich die Anzahl der jüdischen Familien nicht erhöhen. Nachgeborene Kinder, die damit faktisch unter Auswanderungsdruck gerieten, emigrierten zu Tausenden in die USA.
Ursprünglich inspiriert vom liberalen französischen Vorbild von 1792, fiel das bayerische Edikt im Vergleich zu Regelungen anderer deutschen Staaten tolerant aus. Erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde das Leben für Juden in Bayern erträglich. Durch die reichsweite Gleichberechtigung von 1871 waren Juden in Deutschland erstmals seit dem Mittelalter gegenüber der Gesamtgesellschaft rechtlich im Prinzip gleichgestellt. Dennoch existierten in vielen Berufsbereichen nach wie vor soziale Barrieren für den Aufstieg: So konnten Juden in der Regel weder die Offiziers- noch die Beamtenlaufbahn einschlagen, also zum Beispiel nicht Richter werden.
Hauptsynagogen für Hauptstädte
Nach der Emanzipation vergrößerten sich die jüdischen Gemeinden spürbar: In München stieg die Zahl der Juden zwischen 1860 und 1910 von 1.200 auf gut 11.000, in Nürnberg von 1.250 (1867) auf 7.800 (1910).
Nun brauchten sie im Gegensatz zu den Jahrhunderten zuvor auch das religiöse Leben nicht mehr zu verstecken, sondern konnten es sichtbar und zentral selbst in großen Städten ausüben: 1874 weihten sie die neue Hauptsynagoge in Nürnberg ein, 1887 in München.