Drei-Stufen-Test BR-Rundfunkrat genehmigt das Telemedienkonzept der ARD-Programmdirektion/DasErste.de „Änderung der Verweildauern“
Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2022 das von der Intendantin Dr. Katja Wildermuth im September 2021 vorgelegte Telemedienkonzept der ARD-Programmdirektion/DasErste.de "Änderung der Verweildauern" genehmigt.
Der Rundfunkrat und seine Sachkommission Drei-Stufen-Test haben nach umfangreicher Prüfung festgestellt, dass das Vorhaben den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und dass der finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist. Der ARD-Programmbeirat sowie die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz – nach Mitberatung durch die Aufsichtsgremien der anderen ARD-Landesrundfunkanstalten – hatten eine Genehmigung empfohlen.
Änderung der Verweildauern
Die insgesamt moderate Ausdehnung der Verweildauern verbindet die gesetzliche Liberalisierung der Verweildauern und das veränderte Nutzungsverhalten und -bedürfnis der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler.
Als nächster Schritt steht die rechtsaufsichtliche Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst an. Sobald die genehmigte Fassung des Telemedienkonzeptes im Internetauftritt des BR-Rundfunkrats auf br.de veröffentlicht und auf diese Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt hingewiesen wird, kann die ARD-Programmdirektion mit der Umsetzung beginnen.
Die Angebotsbeschreibungen und weitere Drei-Stufen-Test-Unterlagen finden Sie hier.
Pressekontakt:
Bayerischer Rundfunk
Geschäftsstelle Rundfunkrat
Herr Rundfunkratsvorsitzender Prof. Dr. Dr. Godehard Ruppert
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