Wahl


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Weißblaue Besonderheiten Bayerische Extrawurscht

Auf den ersten Blick ist das bayerische Wahlrecht demjenigen im Bund recht ähnlich. Doch es gibt einige Unterschiede: Die Wähler können zum Beispiel die Zusammensetzung der Parteienlisten beeinflussen - und auch auf anderem Wege dem Landtag einen persönlichen Zuschnitt geben.

Von: Jürgen P. Lang (Text) / Lydia Gamig (Animation)

Stand: 28.11.2013 | Archiv

Die Bayern wählen anders:

Sieben Listen

In Bayern treten die Parteien nicht mit einer einheitlichen Bayern-Liste an. Vielmehr gibt es - maximal sieben - Listen, eine in jedem Regierungsbezirk: Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben.

Zwei Stimmen

Jeder Bürger hat wie bei der Bundestagswahl zwei Stimmen: Mit der Erststimme wählt er in seinem Stimmkreis einen Direktkandidaten. Der Sieger zieht allerdings nur dann ins Parlament ein, wenn seine Partei die Fünf-Prozent-Hürde überspringt.

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Mit der Zweitstimme wird eine Parteienliste gewählt oder aber ein einzelner Kandidat auf dieser Liste. Damit können die Wähler die von den Parteien vorgegebene Reihenfolge ändern. So kann beispielsweise ein Spitzenkandidat nach unten durchgereicht werden.

Two in one

Anders als bei der Bundestagswahl entscheidet bei der Landtagswahl auch die Erststimme maßgeblich über die Sitzverteilung mit. Denn für die Sitzverteilung im Landtag werden Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt und nach dem Grundsatz der Verhältniswahl in Mandate umgerechnet.

Überhang und Ausgleich

Wenn einer Partei in einem Stimmkreis mehr Direktmandate zufallen, als ihr dort nach dem Stimmenverhältnis zustehen würden (Überhangmandate), so erhöht sich auch die Zahl der Mandate der anderen Parteien entsprechend dem tatsächlichen Stimmenverhältnis (Ausgleichsmandate).


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