Wahl







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Weißblaue Besonderheiten Bayerische Extrawurscht

Auf den ersten Blick ist das bayerische Wahlrecht demjenigen im Bund recht ähnlich. Doch es gibt einige Unterschiede: Die Wähler können zum Beispiel die Zusammensetzung der Parteienlisten beeinflussen - und auch auf anderem Wege dem Landtag einen persönlichen Zuschnitt geben.

Von: Jürgen P. Lang (Text) / Lydia Gamig (Animation)

Stand: 28.11.2013 | Archiv |Bildnachweis

Die Bayern wählen anders:

Sieben Listen

In Bayern treten die Parteien nicht mit einer einheitlichen Bayern-Liste an. Vielmehr gibt es - maximal sieben - Listen, eine in jedem Regierungsbezirk: Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben.







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