Weißblaue Besonderheiten Bayerische Extrawurscht
Auf den ersten Blick ist das bayerische Wahlrecht demjenigen im Bund recht ähnlich. Doch es gibt einige Unterschiede: Die Wähler können zum Beispiel die Zusammensetzung der Parteienlisten beeinflussen - und auch auf anderem Wege dem Landtag einen persönlichen Zuschnitt geben.
Die Bayern wählen anders:
Sieben Listen
In Bayern treten die Parteien nicht mit einer einheitlichen Bayern-Liste an. Vielmehr gibt es - maximal sieben - Listen, eine in jedem Regierungsbezirk: Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben.
Zwei Stimmen
Jeder Bürger hat wie bei der Bundestagswahl zwei Stimmen: Mit der Erststimme wählt er in seinem Stimmkreis einen Direktkandidaten. Der Sieger zieht allerdings nur dann ins Parlament ein, wenn seine Partei die Fünf-Prozent-Hürde überspringt.
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Mit der Zweitstimme wird eine Parteienliste gewählt oder aber ein einzelner Kandidat auf dieser Liste. Damit können die Wähler die von den Parteien vorgegebene Reihenfolge ändern. So kann beispielsweise ein Spitzenkandidat nach unten durchgereicht werden.
Two in one
Anders als bei der Bundestagswahl entscheidet bei der Landtagswahl auch die Erststimme maßgeblich über die Sitzverteilung mit. Denn für die Sitzverteilung im Landtag werden Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt und nach dem Grundsatz der Verhältniswahl in Mandate umgerechnet.