Kommunalwahlen in Bayern Kompliziert, aber wählerfreundlich
Die Wählerin und der Wähler haben es bei der Kommunalwahl in Bayern nicht leicht. Bei genauerem Hinsehen ist der Wahlmodus in Bayern aber ausgesprochen wählerfreundlich. Hier erklären wir die wichtigsten Regeln. In kleinen Gemeinden kann es Ausnahmen geben.
Kommunalwahlen
Anders als beispielsweise bei der Bundestagswahl muss niemand eine Partei oder eine Wählergruppe "im Paket" annehmen. Vielmehr kann jeder seine Stimme ganz gezielt den einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern seines Vertrauens geben. Person geht vor Partei - das macht den Wahlmodus sympathisch.
Vier Stimmzettel
gibt es, wobei zwei davon das Format eines Tischtuchs erreichen können:
Wahlen zu den Kommunalparlamenten: So funktioniert's
Bei den Stadtrats- bzw. Gemeinderatswahlen und den Kreistagswahlen haben wir es mit riesigen Stimmzetteln zu tun. Der Wähler muss davor aber nicht zurückschrecken. Er kann es sich einfach machen und eine komplette Liste einer Partei oder Wählervereinigung ankreuzen. Oder er nimmt sich mehr Zeit und stellt quasi seinen eigenen Stadt- bzw. Gemeinderat oder Kreistag zusammen. Kumulieren und Panaschieren heißen die Zauberworte, die wir hier erklären:
Das Kommunalwahlrecht in fünf Schritten
Listenwahl
Auf den Stimmzetteln sind die Wahlvorschläge der Parteien und Wählervereinigungen aufgeführt. Jeder Wähler kann einen Vorschlag unverändert annehmen, indem er ein Kreuz oben auf der Liste macht. Jede Kandidatin oder jeder Kandidat erhält auf dieser Liste eine Stimme - bis die Gesamtstimmenzahl erschöpft ist. Kandidaten, die zweimal aufgeführt sind, erhalten zwei, solche, die dreimal aufgeführt sind, drei Stimmen.
Stimmenzahl
Die Anzahl der Stimmen, die der Wähler vergeben darf, entspricht meist der Zahl der Mandate. Sie schwankt bei den Gemeinderatswahlen zwischen acht (bei Gemeinden bis 1000 Einwohnern) und 80 in der Landeshauptstadt München. Bei den Kreistagswahlen hat der Wähler entweder 50, 60 oder 70 Stimmen - je nach Größe des Landkreises. Wieviele Stimmen Sie haben, steht oben auf dem Stimmzettel. Diese Zahl dürfen sie keinesfalls überschreiten!
Kumulieren/Panaschieren
Wie stelle ich mein persönliches Kommunalparlament zusammen? Nehmen wir an, auf Ihrem Stimmzettel steht: "Jeder Wähler hat 16 Stimmen." Dann dürfen Sie maximal 16 Stimmen auf einzelne Kandidaten verteilen. Einzelnen Bewerbern dürfen Sie eine, zwei oder drei Stimmen geben. Das nennt man kumulieren. Dabei müssen Sie sich nicht an eine bestimmte Liste halten. Sie können vielmehr panaschieren, indem Sie Kandidaten von verschiedenen Listen auswählen.
Streichen
Eine weitere Möglichkeit ist, Kandidaten zu streichen. Das empfiehlt sich, wenn man eine Parteienliste ankreuzen möchte, aber eine konkrete Person (oder mehrere) nicht in der Kommunalvertretung haben möchte. In kleineren Gemeinden mit nur einem Wahlvorschlag kann jeder Wähler sogar "eigene" Bewerber handschriftlich anfügen. Er muss dazu die Wunschkandidaten eindeutig bezeichnen (Familien- und Vorname, Beruf oder Stand).
Reststimmen
Wer nicht alle seine Stimmen auf einzelne Kandidaten verteilen oder schlicht auf "Nummer sicher" gehen will, kann zusätzlich eine Liste ankreuzen. Wenn ein Wähler zum Beispiel noch acht Stimmen "übrig" hat, bekommen die ersten acht auf der Liste aufgeführten Kandidaten je eine Stimme. Mit diesem Verfahren kann jeder Wähler sicherstellen, dass keine Stimme verloren geht.
Auf meinem Stimmzettel steht nur eine einzige Liste!
In kleineren Gemeinden kann es vorkommen, dass der Stimmzettel nur einen gültigen Wahlvorschlag enthält. Der Wähler kann in diesem Fall ein Listenkreuz setzen (und einzelne Bewerber streichen) oder einzelnen Bewerbern eine Stimme geben. Er kann auch "eigene" Bewerber handschriftlich anfügen. Er muss dazu die Wunschkandidaten eindeutig bezeichnen (Familien- und Vorname, Beruf oder Stand). Aber aufgepasst: Geben Sie den unveränderten Stimmzettel ab, ist er ungültig.
Wahlen zu den Bürgermeistern und Landräten
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat (absolute Mehrheit). Ist das keinem Bewerber gelungen, findet unter den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt, und zwar am zweiten Sonntag nach dem Wahltag. Wer dann von den abgegebenen gültigen Stimmen die meisten bekommen hat, kann das Amt antreten.