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Kommunalwahlen in Bayern Kompliziert, aber wählerfreundlich

Die Wählerin und der Wähler haben es bei der Kommunalwahl in Bayern nicht leicht. Bei genauerem Hinsehen ist der Wahlmodus in Bayern aber ausgesprochen wählerfreundlich. Hier erklären wir die wichtigsten Regeln. In kleinen Gemeinden kann es Ausnahmen geben.

Von: Jürgen P. Lang (Text) / Lydia Gamig (Grafik und Animation)

Stand: 16.03.2014 | Archiv |Bildnachweis

Kommunalwahlen

Kommunalwahlen in Bayern: So funktioniert's

Anders als beispielsweise bei der Bundestagswahl muss niemand eine Partei oder eine Wählergruppe "im Paket" annehmen. Vielmehr kann jeder seine Stimme ganz gezielt den einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern seines Vertrauens geben. Person geht vor Partei - das macht den Wahlmodus sympathisch.

Vier Stimmzettel

gibt es, wobei zwei davon das Format eines Tischtuchs erreichen können:

Wahlen zu den Kommunalparlamenten: So funktioniert's

Bei den Stadtrats- bzw. Gemeinderatswahlen und den Kreistagswahlen haben wir es mit riesigen Stimmzetteln zu tun. Der Wähler muss davor aber nicht zurückschrecken. Er kann es sich einfach machen und eine komplette Liste einer Partei oder Wählervereinigung ankreuzen. Oder er nimmt sich mehr Zeit und stellt quasi seinen eigenen Stadt- bzw. Gemeinderat oder Kreistag zusammen. Kumulieren und Panaschieren heißen die Zauberworte, die wir hier erklären:

Das Kommunalwahlrecht in fünf Schritten

Listenwahl

Auf den Stimmzetteln sind die Wahlvorschläge der Parteien und Wählervereinigungen aufgeführt. Jeder Wähler kann einen Vorschlag unverändert annehmen, indem er ein Kreuz oben auf der Liste macht. Jede Kandidatin oder jeder Kandidat erhält auf dieser Liste eine Stimme - bis die Gesamtstimmenzahl erschöpft ist. Kandidaten, die zweimal aufgeführt sind, erhalten zwei, solche, die dreimal aufgeführt sind, drei Stimmen.

Auf einen Blick: Kumulieren und panaschieren

Auf meinem Stimmzettel steht nur eine einzige Liste!

In kleineren Gemeinden kann es vorkommen, dass der Stimmzettel nur einen gültigen Wahlvorschlag enthält. Der Wähler kann in diesem Fall ein Listenkreuz setzen (und einzelne Bewerber streichen) oder einzelnen Bewerbern eine Stimme geben. Er kann auch "eigene" Bewerber handschriftlich anfügen. Er muss dazu die Wunschkandidaten eindeutig bezeichnen (Familien- und Vorname, Beruf oder Stand). Aber aufgepasst: Geben Sie den unveränderten Stimmzettel ab, ist er ungültig.

Wahlen zu den Bürgermeistern und Landräten

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat (absolute Mehrheit). Ist das keinem Bewerber gelungen, findet unter den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt, und zwar am zweiten Sonntag nach dem Wahltag. Wer dann von den abgegebenen gültigen Stimmen die meisten bekommen hat, kann das Amt antreten.

Das ist 2014 neu







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