Neuerungen 2013 Mehr Gerechtigkeit
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts vom Juli 2012 hat sich der Bundestag auf eine Reform des Wahlrechts verständigt. Ausgleichsmandate sollen nun dafür sorgen, dass Überhangmandate das Ergebnis nicht verzerren. Wir haben das Wahlrecht 2013 einmal mit der Bundestagswahl 2009 verglichen.
ÜBERHANG UND AUSGLEICH
Neues Wahlrecht
Auch mit dem neuen Wahlrecht wird eine Partei in einem Land möglicherweise mehr Parlamentssitze direkt gewinnen als ihr dort gemäß ihrem Anteil an den Zweitstimmen zustehen würde. Doch nun kann die betreffende Partei daraus keinen Vorteil mehr ziehen. Vielmehr bekommen alle anderen Parteien im Gegenzug so viele zusätzliche Sitze zugeteilt, dass der Vorteil ausgeglichen ist und die Sitzzahlverhältnisse zwischen den Parteien wieder genau den Zweitstimmenzahlen entsprechen.
Unsere Info-Grafik zeigt, dass der 2009 gewählte Bundestag anders ausgesehen hätte, wäre er nach dem neuen Wahlrecht bestimmt worden. Zwei Dinge stechen ins Auge: Einmal die knappere Mehrheit für Schwarz-Gelb - trotz einer durch die Ausgleichsmandate deutlich erstarkten FDP. Zudem hätten viel mehr Abgeordnete im Parlament gesessen, nämlich 671 statt 622.