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Sicherheit So verhalten Sie sich bei Autounfällen mit Bagatellschaden richtig

Etwa alle 12 Sekunden ereignet sich auf deutschen Straßen ein Unfall. Zum Glück sind das häufig keine schweren Unfälle, sondern nur Blechschäden. Aber auch das ist für die Beteiligten ärgerlich genug. Vor allem, wenn sie nicht genau wissen, wie sie sich in einem solchen Fall richtig verhalten. Andreas Franken von der Münchner Polizei gibt dazu Tipps.

Stand: 23.02.2024 | Archiv

Warndreieck  | Bild: BR/stock.adobe.com/Wellnhofer Designs

Sind Sie in irgendeiner Weise an einem Unfall beteiligt, müssen Sie anhalten, damit Ihre Personalien aufgenommen werden können. Ansonsten begehen Sie Fahrerflucht. Zum Anhalten sind Sie gesetzlich verpflichtet. Das gilt übrigens auch, wenn Sie Zeuge eines Unfalls werden.

Gut zu wissen:

Sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen, ist Bürgerpflicht.
Ausnahme: Sie haben ein besonderes verwandtschaftliches Verhältnis zum Verursacher (Zeugnisverweigerungsgrund).
Für Zeugen gibt es jedoch keine Verpflichtung zu warten, bis die Polizei eintrifft. Es genügt, wenn Zeugen ihren Namen und ihre Telefonnummer hinterlassen.

Unfallstelle absichern

Das Wichtigste bei jedem Unfall ist, sofort die Unfallstelle abzusichern, damit nicht weitere Fahrzeuge in den Unfall verwickelt werden:

  • Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, bei Dunkelheit zusätzlich die Innenbeleuchtung des Fahrzeuges.
  • Ziehen Sie eine Warnweste an.
  • Stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf (auf Landstraßen beträgt dieser etwa 100, auf Autobahnen 200 Meter).
  • Verlassen Sie das Unfallfahrzeug und warten Sie an einem sicheren Ort auf das Eintreffen der Polizei oder der Rettungskräfte (auf Autobahnen hinter der Leitplanke).
  • Ist es nicht möglich, das Auto zu verlassen, bleiben Sie unbedingt angegurtet.

Unfallstelle räumen

Bei geringfügigen Schäden (Bagatellschäden) muss die Unfallstelle geräumt werden, um den Verkehrsfluss nicht unnötig zu blockieren. Um den Unfallhergang später rekonstruieren und im Streitfall die Schuldfrage klären zu können, sollten Sie jedoch zuvor die Stelle markieren (ein Stück Kreide befindet sich in jedem Verbandskasten) und, falls möglich, aus verschiedenen Blickwinkeln fotografieren. Vergessen Sie nicht, auch eventuelle Bremsspuren auf Fotos zu dokumentieren, da diese ebenfalls Aufschluss über den Unfallhergang geben.

Polizei rufen oder nicht bei Bagatellschäden?

Bei Bagatellschäden müssen Sie die Polizei nicht unbedingt rufen. Den Versicherungen genügt in solchen Fällen ein Unfallprotokoll.
Sie sollten jedoch auch bei Bagatellschäden die Polizei rufen, wenn:

  • Sie glauben, dass Ihr Unfallgegner unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht
  • Sie den Verdacht haben, dass der Unfall provoziert wurde
  • ein schwerer Verkehrsverstoß vorliegt
  • der Unfallgegner sich nicht ausweisen kann oder Fahrerflucht begeht
  • der Unfallbeteiligte entweder im Ausland lebt oder das Auto im Ausland gemeldet ist
  • Sie sich mit dem Unfallgegner nicht einigen können, wer Schuld hat, vor allem wenn mehrere Fahrzeuge in den Unfall verwickelt sind
  • Sie mit einem Mietwagen oder einem Carsharing-Auto in einen Unfall verwickelt sind und im Vertrag festgelegt ist, dass grundsätzlich die Polizei hinzugezogen werden muss.

Gut zu wissen:

Die Polizei kann keine Gebühren/Strafe verlangen, wenn sie zu einem Unfall mit Bagatellschaden gerufen wird. Wird die Polizei zu einem Unfall gerufen, führt das jedoch in den meisten Fällen zu einem Bußgeld- oder Strafverfahren für den Verursacher.

Unfallprotokoll bei Bagatellschäden

Wird die Polizei bei einem Bagatellschaden nicht hinzugerufen, sollten Sie unbedingt ein Unfallprotokoll anfertigen. Am besten verwenden Sie dazu einen Vordruck des Europäischen Unfallberichtes, der bei Versicherungen und Automobilclubs erhältlich ist. Falls Sie keinen Vordruck zur Hand haben, können Sie den Bericht auch selbst schreiben.

Der Unfallbericht sollte folgende Angaben enthalten:

  • Datum, Zeit und genauen Ort des Unfalls
  • Name, Anschrift und Telefonnummer der beteiligten Fahrer (Lassen Sie sich den Führerschein oder Ausweis zeigen!)
  • Name und Adresse des Fahrzeughalters (steht im Fahrzeugschein)
  • Kennzeichen und Autotyp der beteiligten Fahrzeuge
  • Name der Versicherung und Versicherungsnummer der Beteiligten
  • Name, Anschrift und Telefonnummer von Zeugen
  • Zeichnen Sie eine Skizze und schildern Sie den Unfallhergang

Vergessen Sie nicht, dass alle Beteiligten den Unfallbericht unterschreiben müssen.
Geben Sie jedoch unter keinen Umständen ein Schuldbekenntnis ab. Das kann zu Problemen mit der Versicherung führen, da Versicherte nicht dazu berechtigt sind, eigenmächtig die Schuld anzuerkennen, auch nicht teilweise.
Wenn Sie eine Kamera zur Hand haben, machen Sie zudem Fotos. Achten Sie darauf, dass Sie aus verschiedenen Perspektiven fotografieren und sowohl Überblicksaufnahmen als auch Detailaufnahmen (von Schäden und Bremsspuren) anfertigen.

Beschädigung von parkenden Fahrzeugen

Wer ein parkendes Auto beschädigt und weiterfährt, begeht Unfallflucht, auch, wenn es sich „nur“ um einen Bagatellschaden handelt. Das kann Sie den Führerschein kosten und ist mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe belegt.
Deshalb müssen Sie mindestens 30 Minuten an der Unfallstelle warten. Falls der Fahrzeughalter in dieser Zeit nicht erscheint, müssen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift hinterlassen und den Unfall sofort bei der nächsten Polizeidienststelle melden. Alternativ können Sie über den Notruf 110 die Polizei zur Unfallstelle rufen.

Viel Erfolg mit den Tipps wünschen Andreas Franken und "Wir in Bayern"!


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