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Sicherheit Badeunfälle: So retten Sie Ertrinkende

Warme Temperaturen locken uns in Scharen in Freibäder, an Seen und Flüsse. Aber vor allem das Baden in natürlichen Gewässern ist nicht ungefährlich. Jedes Jahr ertrinken in Deutschland mehrere hundert Menschen. Die meisten davon in Seen und Flüssen. Klaus Heimlich von der Berufsfeuerwehr München gibt Tipps, wie Sie Ertrinkende retten können, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

Stand: 15.06.2021

Sicherheit: Badeunfälle: So retten Sie Ertrinkende

Jedes Jahr ertrinken in Deutschland mehrere hundert Menschen beim Baden, meist in natürlichen Gewässern. Die Gründe dafür sind vielfältig, beispielsweise Überschätzung von Kraft und Leistungsfähigkeit, Krämpfe, Unterkühlung, Herzinfarkt, Alkoholkonsum, Strömungen oder Strudel. Doch was können Sie tun, wenn Sie Zeuge eines Badeunfalls werden? Hier der Rat von Berufsfeuerwehrmann Klaus Heimlich:

Ertrinkende erkennen

Anders als Viele glauben, schreien Ertrinkende meist nicht, noch rudern sie wild mit den Armen. Sie gehen einfach still unter. An diesen Anzeichen können Sie erkennen, dass jemand in ernster Gefahr ist:

  • Der Körper steht senkrecht im Wasser, die Arme sind seitlich ausgestreckt.
  • Die Augen sind panisch und weit aufgerissen.
  • Der Kopf taucht immer wieder unter Wasser.

Notruf absetzen

Das Wichtigste ist, als erstes professionelle Hilfe anzufordern. Alarmieren Sie die Wasserwacht, falls es vor Ort eine gibt. Falls nicht, setzen Sie unverzüglich einen Notruf (112) ab. Auch dann, wenn ein beinahe Ertrunkener nach kurzer Wiederbelebung wieder atmet und zu Bewusstsein kommt, da sich der Zustand schnell wieder verschlechtern kann. Selbst kleine Mengen an Wasser in der Lunge können zum sogenannten "sekundären Ertrinken" führen.

Bitten Sie andere Personen in der Nähe um Mithilfe, beispielsweise auf der Zufahrt auf die Rettungskräfte zu warten und den Weg zur Unglücksstelle zu weisen.

Rettungsversuch unternehmen

Bringen Sie sich selbst nicht in Gefahr. Schwimmen Sie nur zu dem Ertrinkenden, wenn Sie sicher sind, dass Sie gut genug schwimmen und Ihre Kraft ausreichen wird. Unterschätzen Sie vor allem in Flüssen nicht die Strömung. Trauen Sie sich nicht zu, die Person zu retten, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, dann lassen Sie es bleiben.

Unterlassene Hilfeleistung

Nach § 323 StGB sind Sie verpflichtet, anderen in Notsituationen zu helfen, sofern Sie sich damit nicht selbst in Gefahr bringen. Wer das nicht tut, begeht eine Straftat, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden kann.
Sie machen sich also nicht der unterlassenen Hilfeleistung strafbar, wenn Sie sich nicht zutrauen, zu einer verunglückten Person hinzuschwimmen und diese aus dem Wasser zu ziehen. In diesem Fall genügt es, wenn Sie einen Notruf absetzen.

Ziehen Sie Ihre Kleidung aus, denn mit vollgesogenen Kleidungsstücken schwimmt es sich sehr schwer.

Nehmen Sie, wenn möglich, eine Luftmatratze, ein Schwimmbrett oder eine andere Schwimmhilfe mit.

Halten Sie Abstand zur ertrinkenden Person und werfen Sie ihr einen Rettungsring, ein Seil oder eine Schwimmhilfe zu. Das ist sicherer, als sie ohne Hilfsmittel aus dem Wasser zu ziehen, denn Ertrinkende klammern sich in Todesangst häufig panisch an die Retter und ziehen diese mit unter Wasser, so dass beide ertrinken.
Alternative: Geben Sie einem panisch um sich schlagenden Ertrinkenden eine kräftige Ohrfeige, um ihn aus der Panik zu bekommen. Dann haben Sie eine Chance, ihn zu retten.

Tipp: Aus Umklammerung befreien

Falls der Ertrinkende Sie umklammert, hilft es meist, nach unten wegzutauchen. Der Ertrinkende wird loslassen, da er auf keinen Fall unter Wasser gezogen werden will.

Befindet sich die verunglückte Person bereits unter Wasser, tauchen Sie immer wieder kurz ab und versuchen Sie sie zu finden und wieder an die Oberfläche zu ziehen.

Schaffen Sie es nicht, eine untergegangene Person an die Wasseroberfläche zu ziehen, bleiben Sie an der Unglücksstelle im Wasser bis die Rettungskräfte eingetroffen sind, damit diese sofort wissen, wo sie suchen müssen und nicht wertvolle Zeit verlieren. Aber auch hier gilt, bleiben Sie nur so lange im Wasser, wie es für Sie sicher ist.

Rettungsschwimmtechniken

Achselschleppgriff bei ansprechbaren Opfern: Sie befinden sich hinter der zu rettenden Person, greifen unter ihre Achseln und schwimmen so mit ihr in Rückenlage ans Ufer. Der Hinterkopf des Verunglückten liegt dabei auf Ihrem Bauch.

Kopfschleppgriff bei Bewusstlosen: Sie befinden sich hinter der bewusstlosen Person, drehen sie gegebenenfalls auf den Rücken, greifen ihren Kopf unter dem Kinn (überstrecken) und schwimmen so mit ihr in Rückenlage ans Ufer. Achten Sie dabei darauf, dass Mund und Nase über Wasser bleiben, damit kein Wasser in die Lunge gelangt.

Erste-Hilfe-Maßnahmen am Ufer

Haben Sie es geschafft, den Ertrinkenden ans Ufer zu bringen, leisten Sie - wenn nötig - bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Erste Hilfe:

  • Ist der Verunglückte bewusstlos, atmet aber: In stabile Seitenlage (Kopf überstrecken) bringen und vor Unterkühlung schützen.
  • Atmet der Verunglückte nicht mehr: Beginnen Sie sofort mit der Reanimation (Wiederbelebung). Halten Sie unbedingt durch, bis der Rettungsdienst vor Ort ist, auch wenn Sie das Gefühl haben, es hat keinen Sinn mehr. Ziel ist nicht primär, das Herz wieder zum Schlagen zu bringen, sondern die Sauerstoffversorgung des Gehirns sicherzustellen bis die Rettungskräfte eintreffen. Pro Minute ohne Reanimation sinkt die Überlebenschance eines Patienten um etwa 10 Prozent. Nach 5 Minuten liegt sie nur noch bei 50 Prozent. Nach ungefähr 8 bis 10 Minuten kommt meist jede Hilfe zu spät. Zudem treten bereits nach etwa 5 Minuten ohne Reanimation irreparable Hirn- und Organschäden auf.
  • Versuchen Sie nicht, Wasser aus der Lunge zu "pumpen". Das kostet nur wertvolle Zeit und bringt nichts.

Was ist bei der Reanimation zu beachten?

Häufig wird empfohlen, 30-mal Herzdruckmassage und zwei Atemgaben im Wechsel auszuführen. Das macht Sinn, wenn Sie ein Profi oder zu zweit sind. Sind Sie alleine, verzichten Sie besser auf die Atemspenden. Durch die Beatmung gelangt zwar Sauerstoff ins Blut, das durch die Herzdruckmassage durch den Körper transportiert wird. Bei Laien ist die Unterbrechung der Herzdruckmassage in solch einem Fall aber meist zu lange. Und der im Körper vorhandene Sauerstoff reicht in der Regel aus, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Bei der Rettungsaktion Ertrinkender zählt jede Sekunde. Aber es konnten auch schon Menschen, die 40, 50 oder sogar 60 Minuten unter Wasser waren, ohne bleibende Schäden reanimiert werden. Das liegt daran, dass das Gehirn in kaltem Wasser am Absterben gehindert wird, auch wenn es keinen Sauerstoff mehr bekommt.


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