Fließgewässer Baden und Schwimmen in fränkischen Flüssen
In bayerischen Flüssen darf grundsätzlich gebadet werden - allerdings nicht überall. Wir sagen Ihnen, wo sie offiziell ins Wasser springen dürfen und was Sie beachten sollten, wenn Sie in einem Fließgewässer schwimmen.
Das Baden in Bachläufen und Flüssen wird generell im Bayerischen Wassergesetz geregelt. Darin gibt es den Artikel 18 "Gemeingebrauch". Dieser besagt, dass alle Bürger "oberirdische Gewässer zum Baden [...] benutzen" dürfen.
"Vereinfacht gesagt: Da wo es nicht verboten ist, darf man baden."
Ulrich Fitzthum, Leiter des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg
Ein Badeverbot aussprechen darf laut dem Wassergesetz die Kreisverwaltungsbehörde, also der Landkreis oder die Stadt. So ist etwa in Nürnberg das Baden in sämtlichen Fließgewässern und Kanälen verboten. In anderen fränkischen Städten darf aber sehr wohl gebadet werden. Einige Städte haben wir für Sie auf der folgenden Karte zusammengestellt - zur Sicherheit erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Stadtverwaltung.
Interaktive Karte - es werden keine Daten von Google Maps geladen.
Franken: Vielerorts darf in Flüssen gebadet werden
Besondere Vorsicht gilt beim Baden in Wasserstraßen wie etwa dem Main oder dem Main-Donau-Kanal - also allen Gewässern, die von Binnenschiffen und Schubverbänden befahren werden und über Schleusen verfügen. Dort wird das Baden durch die Verordnung über das Schwimmen in Bundeswasserstraßen geregelt. Die wichtigsten Verbote sind:
- Im Bereich von Wehr- und Schleusenanlagen, an Schiffsliegeplätzen oder Anlegestellen sowie bei Fähranlagen ist das Baden verboten.
- Badende dürfen Fahrzeuge auf den Wasserstraßen nicht behindern. Genau genommen dürfen sie nicht 300 Meter vor oder seitlich 30 Meter an Schiffe heranschwimmen.
Gesundheitsgefahren
Nach Angaben des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat sich in Bayern "die biologische und chemische Gewässerqualität Flüsse in den vergangenen Jahrzehnten stetig verbessert". Die örtlichen Wasserwirtschaftsämter führen in Zusammenarbeit mit den städtischen Gesundheitsämtern immer wieder Untersuchungen der Wasserqualität durch. Ist das Wasser zu stark verunreinigt, würden die Städte ein Badeverbot erlassen, so das LGL. Trotzdem warnt das Landesamt vor dem Baden in Flüssen.
"Flüsse sind nicht als Badestellen definiert. In fließenden Gewässern wird daher stets auf eigene Gefahr gebadet."
Claudia Schuller, Sprecherin des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen
Das liegt vor allem daran, dass Düngemittel oder Biozide aus der Landwirtschaft in die Flüsse gespült werden können. Besonders hoch ist die Belastung in der Regel nach starken Regenfällen. Oftmals können die Gesundheitsämter nicht schnell genug reagieren und ein Badeverbot aussprechen. Hautausschläge und Hautreizungen sind dann das größte Problem beim Baden in verunreinigten Gewässern. In Einzelfällen können sich Badende aber sogar mit Parasiten anstecken.
Badetipps
Um das Gesundheitsrisiko so klein wie möglich zu halten, hat das LGL einige Badetipps zusammengestellt:
- Das Erkrankungsrisiko durch im Wasser vorhandene Mikroorganismen ist nicht bei allen Personen gleich. Besonders gefährdet sind beispielsweise abwehrgeschwächte Personen und Kleinkinder. Diese sollten besser auf ein Flussbad verzichten.
- Um ein mögliches Infektionsrisiko weiter zu vermindern, sollten Sie es vermeiden, den Kopf unterzutauchen und Wasser zu schlucken.
- Baden Sie nicht in der Nähe augenfälliger Einleitungen
- Baden Sie nicht bei oder nach stärkeren Regenfällen im Fluss, da dann höhere Einträge von Mikroorganismen möglich sind. Sofern Starkregenfälle auftreten, sollte sicherheitshalber auch weiter flussabwärts auf ein Bad verzichtet werden, u.a. da es kurzfristig zu einer beträchtlichen Zunahme der Strömung kommen kann.
- Vorsicht vor der Strömung, durch die selbst geübte Schwimmer mitgerissen oder abgetrieben werden können! Vor allem Kleinkinder sollten nicht unbeaufsichtigt bleiben.
- Baden Sie niemals im Bereich eines Wehres: Sie könnten ertrinken!
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