Erstes Verbotsverfahren Der Aufstand der Unfähigen
Am 18. März 2003 stellte das Bundesverfassungsgericht das erste Verbotsverfahren gegen die NPD ein. Zur Prüfung der Frage, ob die NPD die Kriterien für ein Verbot erfüllte, kam es nicht. Was als "Aufstand der Anständigen" begonnen hatte, endete in einer Blamage der Antragsteller.