ParteiverboteHohe Hürden
Parteienprivileg Die Hürden für ein Parteiverbot liegen in Deutschland hoch, da die Meinungsfreiheit zu den elementaren Grundrechten zählt und die Parteien als "Vertreter des Volkes" im Grundgesetz einen hohen Rang genießen. Ausgesprochen werden kann ein Verbot nur vom Bundesverfassungsgericht (BVG) auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Bislang wurden in der mehr als 60-jährigen Geschichte der Bundesrepublik erst zwei Parteien verboten: 1952 die SRP und 1956 die KPD.