Bus an Haltestelle überholen Schulbus mit Warnblinker: Darf ich vorbeifahren?
Was bedeutet es, wenn beim Bus an der Haltestelle die Warnblinker leuchten? Lesen Sie, wann Sie an einem Bus vorbeifahren dürfen und wann nicht.
Wann darf ich einen haltenden Bus überholen?
Folgende Regel gilt grundsätzlich für Schul- und Linienbusse, so der ADAC: "Hält ein gekennzeichneter Schul- oder Linienbus an einer Haltestelle (gelbes Schild mit grünem "H"), dürfen Autofahrer nur vorsichtig daran vorbeifahren." Steht der Bus und steigen Fahrgäste ein- oder aus, dann dürfen Pkw-Fahrerinnen und - Fahrer nur in Schrittgeschwindigkeit und mit genügend Abstand überholen. Ist das nicht möglich, muss man hinter dem Bus warten. Dass an Schulbushaltestellen – vor allem, wenn das neue Schuljahr beginnt – besondere Vorsicht angebracht ist, versteht sich von selbst.
Was tun bei Bus mit Warnblinker?
An besonders gefährlichen Haltestellen müssen Busfahrer von Linien- oder Schulbussen vor dem Einfahren in die Haltestelle die Warnblinker einschalten. Ein Linienbus oder Schulbus, der sich so - also mit eingeschalteter Warnblinkanlage - einer Haltestelle nähert, darf grundsätzlich nicht überholt werden, wenn man sich mit seinem Fahrzeug noch hinter dem Bus befindet. Als Pkw-Fahrer oder Pkw-Fahrerin muss man also warten und hinter dem Bus bleiben.
Steht dagegen der Bus dann mit Warnblinkanlage oder nur mit Blinker rechts an einer Haltestelle und steigen Personen ein und aus, dürfen Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung den Bus nur in Schrittgeschwindigkeit und mit ausreichendem Abstand passieren.
Und bei einem Bus, der mit Warnblinkern in der Haltestelle steht, gilt das auch für den Gegenverkehr - also auch da muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Außer die Fahrbahnen sind zum Beispiel durch Leitplanken voneinander getrennt.