Hund im überhitzten Auto Wann darf ich eine Autoscheibe einschlagen, um den Hund zu retten?
Polizei und Tierschützer warnen regelmäßig davor, Hunde im Auto zurückzulassen. Trotzdem finden immer wieder Vierbeiner ein qualvolles Ende in überhitzten Autos. Wann darf ich eingreifen? Darf ich eine Scheibe einschlagen, um einen Hund zu retten? Was Sie wissen sollten.
Ab welcher Temperatur wird es für den Hund im Auto gefährlich?
Auch wenn der Himmel bedeckt ist, das Auto mit halb geöffnetem Seiten- oder Dachfenster im Schatten steht und man ja nur mal schnell in den Laden gehen will - Tierärzte und Tierärztinnen bitten eindringlich: Bei Temperaturen über 22 Grad den Hund nie im Auto lassen!
Die Wolken verschwinden, die Sonne wandert und schon steigt die Temperatur im Wageninneren rapide an: Bei 20 Grad Außentemperatur sind schon nach 10 Minuten 27 Grad erreicht, nach einer Stunde 46 Grad. Bei 24 Grad Außentemperatur reichen schon 30 Minuten aus, um im Innenraum 40 Grad zu erzeugen. Bei 36 Grad draußen ist dieser Wert sogar schon nach 5 Minuten erreicht.
"Für den Hund sind alle Temperaturen über 40°C gefährlich."
Dr. med. vet. René Dörfelt, Leiter des Bereichs Intensiv- und Notfallmedizin an der Medizinischen Kleintierklinik der LMU München
Wird das Tier nicht rechtzeitig aus dem heißen Auto befreit, verendet es qualvoll an Sauerstoffmangel und Hitzschlag.
Darf ich eine Scheibe einschlagen, um einen Hund aus einem Auto zu befreien?
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie eine Autoscheibe einschlagen, begehen Sie juristisch gesehen Sachbeschädigung - und das kann für Sie zivil- und strafrechtliche Folgen haben.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie dabei zusehen müssen, wie ein Tier qualvoll verendet: Wenn das Einschlagen der Scheibe die einzige Möglichkeit war, um das Leben des Hundes zu retten, kommt der sogenannte rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB) zur Anwendung, und Sie gehen straffrei aus. Davor müssen Sie sich allerdings ein genaues Bild von der Situation machen.
"Wenn der Hund nur so im Auto sitzt und keine Anzeichen gibt, dass er sich sehr unwohl fühlt - dann würde ich die Scheibe nicht einschlagen", rät Evelyn Ofensberger, Juristin und Leiterin der Rechtsabteilung des Deutschen Tierschutzbundes. Anders in dieser Situation:
"Wenn ich also an ein Auto komme, bei dem die Fenster geschlossen oder nur einen halben Zentimeter geöffnet sind und man sieht, dass der Hund schon ganz schwer hechelt oder Schaum vor dem Mund hat oder die Scheiben schon beschlagen sind - dann kann man annehmen, dass der Hund schon längere Zeit da drin sitzt und seine körperliche Gesundheit ist schon ernsthaft in Gefahr."
Evelyn Ofensberger, Juristin und Leiterin der Rechtsabteilung des Deutschen Tierschutzbundes
Hund im überhitzten Auto - Tipps
- Zuerst versuchen, den Besitzer oder die Besitzerin ausfindig zu machen und, wenn möglich, ausrufen lassen - etwa im zum Parkplatz gehörigen Supermarkt.
- Ist weit und breit niemand zu sehen, Veterinäramt oder Polizei anrufen.
- Dokumentieren Sie die Situation des Hundes und Ihr Vorgehen mit dem Handy (Bilder, Videos, Anruflisten) und schreiben Sie sich auf, was Sie zu welchem Zeitpunkt unternommen haben: "Man muss die Notsituation glaubhaft darlegen und dokumentieren können", so die Juristin Ofensberger.
- Versuchen Sie andere Menschen als Zeugen hinzuzuziehen. Damit sichern Sie sich auch rechtlich weiter ab.
Wenn Sie nach einer Viertelstunde noch immer niemanden erreicht haben oder die Polizei nicht sofort kommen kann - und das Tier versucht, sich selber zu befreien, zusammengekrümmt im Fußraum Beifahrersitzes liegt (das ist die kühlste Stelle im Auto) oder schwer hechelt und Schaum vor dem Maul hat, dann "hat er schon erhebliche Einschränkungen im Wohlbefinden", erklärt die Juristin des Tierschutzbundes, und dann ist es an der Zeit, die Scheibe einzuschlagen.
Immerhin: Auch der Tierhalter oder die Tierhalterin, der oder die gegen die Tierschutz-Hundeverordnung verstoßen hat, riskieren rechtliche Konsequenzen. Je nach Schwere des Vergehens und richterlicher Entscheidung bis zu 25.000 Euro Geldbuße – und bei vorsätzlichem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sogar bis zu drei Jahre Haft.
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