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Was ändert sich 2024 - mehr Geld steuerfrei und neues Heizungsgesetz

2024 zahlen wir etwas weniger Steuern, der Grundfreibetrag steigt. Dafür müssen wir mehr für Versicherungen, CO2 Preis und fürs Tanken ausgeben. Die Förderung von E-Autos wurde beendet. Was sich 2024 sonst noch alles ändert, lesen Sie hier.

Stand: 21.12.2023

Mann hat einen Geldbeutel mit Euro-Scheinen in der Hand | Bild: mauritius images / EyeEm / Rene Schmidt

Förderung E-Autos fällt komplett weg

Abruptes Ende der E-Auto-Förderung: Mit Ablauf des 17. Dezember 2023 können keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden. Das teilte das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium am Samstag, 16. Dezember, mit. Bereits zugesagte Förderbeträge würden noch ausgezahlt. Hintergrund für den überraschenden Stopp ist die Haushaltskrise der Bundesregierung.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt für Ledige von 10.908 Euro auf 11.604 Euro, bei Verheirateten liegt er ab 1. Januar 2024 bei 23.208 Euro. Bis zu diesen Beträgen bleibt das Einkommen steuerfrei. Auch der Kinderfreibetrag steigt - von derzeit 6.024 Euro auf 6.384 Euro am 1. Januar 2024.
Den Soli zahlen aktuell nur noch Menschen mit hohen Einkommen, diese Freigrenzen werden 2024 weiter erhöht. Vom Solidaritätszuschlag befreit ist dann, wer als Alleinstehende oder als Alleinstehender bis zu 18.130 Euro Einkommens- oder Lohnsteuer im Jahr zahlt. Wer mehr zahlt, muss auch weiterhin den Solidaritätszuschlag zahlen.

Beitragsbemessungsgrenzen

Besserverdienende müssen 2024 mit höheren Sozialabgaben rechnen, denn die Beitragsbemessungsgrenzen für Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem das Einkommen aus Arbeit bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Bisher werden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf bis zu 7.100 Euro (neue Bundesländer) und 7.300 Euro (alte Bundesländer) Monatsgehalt Sozialabgaben gezahlt. Ab Januar 2024 werden dann für 7.450 Euro im Monat beziehungsweise 7.550 Euro Sozialversicherung gezahlt. Was das heißt, hat die Verbraucherzentrale ausgerechnet: "Für 250 Euro mehr vom Verdienst müssen also in den alten, für 350 Euro mehr vom Verdienst in den neuen Bundesländern Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Die Beitragssätze (18,6 Prozent in der Renten- und 2,6 Prozent in der Arbeitslosenversicherung) bleiben 2024 unverändert."

Zusatzbeitrag Gesetzliche Krankenkassen

Der Zusatzbeitrag, den die Gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zum Beitragssatz erheben können, steigt von 1,6 auf 1,7 Prozent. Ob sie diese Erhöhung an die Versicherten weitergeben, das entscheiden die Kassen selbst. Welche Kasse welchen Zusatzbeitrag erhebt, sehen Sie auf dieser Liste, die ständig aktuell gehalten wird: Krankenkassenliste des GKV Spitzenverbands.

CO2-Preis

Der CO2-Preis steigt 2024 auf 40 Euro je Tonne - was das Tanken und auch das Heizen mit Öl oder Gas verteuert. Mit welchen Mehrkosten Sie dadurch rechnen müssen, das lesen Sie hier: CO2 Preis - das Klima schützen und Kosten sparen.

Cannabis Freigabe

Zum 1. April 2024 soll Erwachsenen ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis erlaubt sein. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden.

Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Der Mindestlohn gilt auch für Mini-Jobber. Die Obergrenze von Mini-Jobs erhöht sich von 520 auf 538 Euro.

Mehr Bürgergeld

Das Bürgergeld, bis Januar 2023 Hartz IV genannt, steigt - für Alleinstehende um 61 Euro auf dann 563 Euro pro Monat.

Elterngeld

Beim Elterngeld gibt es voraussichtlich Änderungen. Ab 1. April 2024 sollen nur noch Paare Anspruch auf Elterngeld haben, die im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von unter 200.000 Euro hatten, bisher waren es 300.000 Euro. Diese Grenze soll am 1.4.2025 noch einmal auf 175.000 Euro Einkommen sinken. Die Pläne sind - wegen der Verzögerung durch die Haushaltskrise - noch nicht beschlossen.

USB-C Ladekabel

EU-weit nur noch USB-C-Ladekabel ab Ende 2024

USB-C als EU-Standard: Ab Dezember 2024 müssen neue Smartphones, Tablets, Digitalkameras, E-Book-Reader, Computer-Mäuse, Tastaturen, Kopfhörer, Headsets und tragbare Lautsprecher und Spielkonsolen alle über eine USB-C-Buchse aufladbar sein. Laptops müssen erst ab Herbst 2025 über ein USB-C-Ladekabel verfügen.

Gebäude-Energie-Gesetz

Ab dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten Übergangsfristen und es gibt Förderungen für umweltschonende Heizungen. Mehr Informationen gibt es dazu auf der Webseite der Bundesregierung.

Kfz-Versicherung wird teurer

Die Kosten für die Kfz-Versicherung werden 2024 weiter steigen. "Grund sind vor allem gestiegene Kosten für Reparaturen durch die hohe Inflation. Ein Plus von mindestens zehn Prozent gilt in der Branche als ausgemacht", so die Verbraucherzentrale. Hier lohnt es sich, zu vergleichen und notfalls zu wechseln. Stichtag bei vielen Kfz-Versicherungen ist der 30. November, aber: "Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung", so die Verbraucherschützer. Versicherungswechsel: Wie kann ich bei der Kfz-Versicherung sparen.
Auch Hausrat- und Gebäudeversicherungen werden 2024 teurer.

Black Box für Pkw

Ab 7. Juli 2024 müssen alle neu zugelassenen Pkw (Fahrzeugklasse M1) sowie Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (Fahrzeugklasse N1) eine Black Box besitzen. Die Einführung des "Event Data Recorder" (EDR) durch eine EU-Verordnung soll die Aufklärung von Unfällen erleichtern. Diese Box kann ähnlich ausgewertet werden wie die Black Box eines Flugzeuges.

Änderungen Autofahrer

Und für Autofahrerinnen und Autofahrer wird 2024 noch einiges andere neu sein: Für die Fahrten nach Österreich gibt es schon seit Anfang Dezember 2023 eine Tagesvignette für die Autobahnmaut, Bußgelder aus der Schweiz werden bei uns wahrscheinlich ab Anfang 2024 leichter vollstreckt werden können und bei Allwetterreifen gelten neue Bestimmungen auf winterlichen Straßen. Für Neuwagen werden ab 1. Juli 2024 eine ganze Reihe Assistenzsysteme Pflicht. "Dazu gehören ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Notbremslicht, Rückfahrassistent, autonome Notbremsassistenzsysteme für Hindernisse und andere Fahrzeuge, Notfall-Spurhalteassistent, ein Müdigkeits-Warnsystem und die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre (Alkolock)", so der ADAC.

E-Rezepte

Ab 1. Januar 2024 sind Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, also Medizinerinnen, die Kassenpatientinnen und Kassenpatienten behandeln, verpflichtet für verschreibungspflichtige Medikamente ein E-Rezept auszustellen. Das E-Rezept löst also das rosa Papierrezept endgültig ab. Welche App Sie dazu brauchen und wie Sie Ihr E-Rezept auch ohne Smartphone einlösen können, das lesen Sie hier: E-Rezepte per App.

Pfandpflicht

Auch für Milch und Milchmixgetränke, die in Einweg-Flaschen verkauft werden, muss ab 1. Januar 2024 Pfand gezahlt werden und zwar 25 Cent.

Quellen: Verbraucherzentrale, ADAC, finanztip


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