Was bedeutet IG-L IG-L Verkehrszeichen in Österreich - muss ich langsamer fahren?
IG-L-Schilder sind Ihnen bestimmt schon aufgefallen, wenn Sie auf Österreichs Autobahnen unterwegs waren. Die Tempolimits gelten für alle Verbrenner-Pkw. Menschen, die E-Autos fahren, müssen nicht darüber nachdenken, ob sie die Tempolimits für sie vorgeschrieben ist. Sie müssen sie nicht einhalten. Bestimmte E-Autos sind aber ausgenommen.
Höchstgeschwindigkeit Österreich
IG-L steht in Österreich für "Immissionsschutzgesetz Luft", das für bestimmte Strecken ein Tempolimit von 100 km/h vorsieht, um den Schadstoffausstoß zu drosseln. Bestimmte Fahrzeugtypen - nämlich reine Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb - sind von dem Umwelt-Tempolimit ausgenommen. Sie dürfen also die auf Autobahnen in Österreich erlaubte Geschwindigkeit von 130 km/h fahren.
Höchstgeschwindigkeit Bundesstraßen Österreich
Auf österreichischen Bundesstraßen, auf denen statt der generell geltenden Geschwindigkeit von 100 km/h wegen des IG-L nur 80 km/h erlaubt sind, dürfen reine Elektroautos und Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb weiterhin 100 km/h fahren. Allerdings nur, wenn an der betreffenden Strecke solche grün beschrifteten Hinweisschilder zu finden sind, wie auf unserem unteren Bild. Und auf dieser Strecke aus anderen Gründen nicht eine andere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist. Die Ausnahmeregelung vom in Österreich so genannten "Luft-Hunderter" gilt nicht für Hybridfahrzeuge - auch, wenn sie ein deutsches E-Kennzeichen haben. Diese Fahrzeuge müssen sich in Österreich an das vorgegebene Umwelt-Tempolimit halten.
Höchstgeschwindigkeit E-Autos
Diese Regelung galt eine Zeit lang nur für österreichische Elektro-Fahrzeuge mit einem speziellen Kennzeichen mit grüner Schrift. Doch seit Anfang 2021 wurde diese Ausnahme-Regelung auch auf ausländische E-Auto-Fahrerinnen und - Fahrer ausgedehnt. Nach einer Intervention der EU-Kommission, wie der ADAC schreibt. Wichtig: Das Fahrzeug muss ersichtlich ein E-Auto sein, also ein E-Auto-Kennzeichen haben - mit Ausnahme der Hybridfahrzeuge mit deutschen E-Kennzeichen.
Österreich: Auto kann beschlagnahmt werden
Es ist selbstverständlich, dass man sich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen hält. Gegen Raser und Raserinnen geht Österreich streng vor, der ADAC schreibt: "In Fällen besonders rücksichtloser und gefährlicher Raserei können die Fahrzeuge an Ort und Stelle beschlagnahmt werden, etwa bei einer sehr hohen Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts oder mehr als 70 km/h außerorts. Fährt jemand mehr als 80 km/h innerorts bzw. 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets schneller als erlaubt, kann der Raser oder die Raserin sein bzw. ihr Auto dauerhaft verlieren." Davon können auch deutsche Autofahrer und Autofahrerinnen betroffen sein. Diese Regelung gilt seit März 2024.
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