Ab nach draußen Mit dem Frühling kommt das Schnittverbot
Der Winter weicht gerade dem Frühling – und im Garten gibt es wieder jede Menge zu tun. Doch seit dem 1. März gilt auch das sogenannte Schnittverbot: Hecken und Bäume dürfen nicht mehr zurückgeschnitten werden. Doch keine Regel ohne Ausnahme.
Eines steht fest: Für alle Meteorologen beginnt der Frühling immer am 01. März und prompt wird es wieder wärmer. Temperaturen bis zu 17 Grad Celsius werden heuer in dieser Woche erwartet. Doch der 1. März ist auch der Tag, an dem ein sogenanntes Schnittverbot in der Natur beginnt.
Rückschnitt nur von Oktober bis Februar
Gerade in den letzten Tagen und Wochen sahen und hörten wir den Rückschnitt und Fällung von Bäumen und Sträuchern entlang der Straßen, in den Parks und im öffentlichen Grün. Der Grund für die vielen Aktivitäten mit der Säge im Februar
In Bundesnaturschutzgesetz Art. 39 ist es verankert: Ein radikaler Rückschnitt oder Entfernen der Hecken, Bäume ist nur in der Zeit von Oktober bis Februar zulässig. Das heißt, dass mit dem 1. März keine Gehölz mehr gerodet werden darf. Das heißt: Die endgültige Entfernung eines Gehölzes ist definitiv verboten.
Keine Regel ohne Ausnahme
Der Pflegeschnitt ist und bleibt erlaubt. Leider geistert immer noch das Gerücht in der grünen Zunft herum, dass nicht einmal der Hobbygärtner die Schere anfassen darf. Doch das stimmt so nicht! In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist sehr wohl ein schonender Form- und Pflegeschnitt erlaubt. Dabei dürfen abgestorbene und kranke Äste, aber auch Äste, die ineinander wachsen sowie konkurrierende Haupttriebe entfern werden. Damit wird nämlich verhindert, dass Krankheitsherde entstehen und durch ineinander wachsende Triebe die Baumrinde verletzt wird.
Bäume, die noch das Laub von 2024 tragen
Tatsächlich gibt es Bäume, die sich immer noch nicht geputzt haben. Meistens sind es – neben den Hainbuchen - die Eichen, die immer noch das Laub vom letzten Jahr tragen. Das ist zum einen durch die Eichenart, zum anderen durch milde Winter ohne Stürme begründet. So ist die Traubeneiche eine Baumart, die sich nur „schweren Herzens“ von ihren Blättern trennt. Da das welke Laub bis zum Frühjahr am Baum hängt hat sie den Namen „Wintereiche“ bekommen und ist schon aus weiter Entfernung mit ihren welken Laub leicht zu erkennen. Anders ist die Situation bei der Stieleiche – sie legt bereits ab Ende August ihre Blätterkleid ab und wird daher auch Sommereiche genannt.
Unterschied Schneeglöckchen und Märzenbecher
Um es gleich klar zu stellen, in Bayern wird der Märzenbecher auch großes Schneeglöckchen oder Frühlingsknotenblume genannt. Ob Schneeglöckchen (botanisch Galanthus nivalis) oder Märzenbecher Leucojum vernum) – beides sind Zwiebelpflanzen.
Zuerst erscheint das Schneeglöckchen – meist schon Anfang Februar. Das Schneeglöckchen besitzt drei lange, äußere Blütenblätter und auch 3 kurze in sich verwachsene innere Blütenblätter.
Der Märzenbecher hat glöckenförmige Blüten mit sechs gleich langen Blütenblätter, die zu einer verdickten Zipfelspitze auslaufen. An der Zipfelspitze sieht man deutlich einen grün-gelben Punkt bzw. Fleck. Ihr Blühzeit beginnt meist jetzt im Frühling Anfang März – auch wenn er nur der meteorlogische Zeitpunkt ist!