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Der Rundfunkrat Aufgaben

Der Rundfunkrat wacht darüber, dass der Bayerische Rundfunk seine Aufgaben gemäß dem Gesetz erfüllt. Seine Mitglieder sind verpflichtet, sich für die Interessen des Rundfunks und seines Publikums einzusetzen.

Stand: 01.03.2022

Schild mit Aufschrift Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks;  | Bild: BR / Foto Sessner

Stellung, Aufgaben und Organisation des Rundfunkrats sind im Bayerischen Rundfunkgesetz gesetzlich geregelt. Danach wacht der Rundfunkrat darüber, dass der Bayerische Rundfunk seine gesetzlichen Aufgaben erfüllt. Er übt das dazu erforderliche Kontrollrecht aus. Seine Mitglieder setzen sich für die Gesamtinteressen des Rundfunks und für die Interessen der Rundfunkteilnehmer ein. Sie sind an Aufträge nicht gebunden.

Das Gesetz sieht eine Mitwirkung aller in Betracht kommenden bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen im Rundfunkrat vor.

Aufgaben des Rundfunkrats:

Der Rundfunkrat wacht im Interesse der Allgemeinheit über die Erfüllung des Programmauftrags des Bayerischen Rundfunks. Er besitzt hierfür umfassende Informations-, Beratungs- und Mitwirkungsrechte. So berät er den Intendanten insbesondere bei der Gestaltung des Programms, aber auch bei allen anderen grundsätzlichen Fragen. Zu den maßgeblichen Befugnissen zählen unter anderem:

  • Genehmigung des Wirtschaftsplans, Feststellung der Wirtschaftsrechnung und Beschluss über die Entlastung des Intendanten
  • Wahl des Intendanten mit einfacher Mehrheit; eine Abberufung des Intendanten ist nur mit einer Zweidrittelmehrheit möglich
  • Wahl von fünf Mitgliedern des siebenköpfigen Verwaltungsrats des Bayerischen Rundfunks, die nicht Mitglieder des Rundfunkrats sein dürfen
  • Berufung des Intendanten, der Programmdirektoren, des Verwaltungsdirektors, des Technischen und Juristischen Direktors, des Stellvertreters des Intendanten, der Hauptabteilungsleiter sowie des Jugendschutzbeauftragten; der Intendant bringt entsprechende Vorschläge ein.

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