Rechtsgrundlagen ARD
Der Bayerische Rundfunk gehört neben acht weiteren Landesrundfunkanstalten und der Deutschen Welle der ARD, der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, an. In den Rechtsgrundlagen der ARD werden vor allem Organisation, Infrastruktur und die Gemeinschaftsaufgaben innerhalb des föderalen Verbundes geregelt.
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über den ARD-Staatsvertrag, die Satzung, den Fernsehvertrag, die Grundsätze für die Zusammenarbeit, das Drei-Stufen-Test-Verfahren sowie die Werberichtlinien der ARD.