Rechtsgrundlagen Rundfunkbeitrag
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bieten täglich ein vielfältiges Programm. Ein Programm, das informiert, bildet und unterhält. Die Basis für die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eine solidarische Finanzierung: Ihre Rundfunkbeiträge. Das heißt: Alle Zuschauer und Hörer, die dazu in der Lage sind, zahlen einen verhältnismäßig geringen Betrag und bekommen dafür hochwertige Angebote in Hörfunk, Fernsehen und Internet.
Die Finanzierung ist zum 1. Januar 2013 von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag für Wohnungen und Betriebsstätten umgestellt worden, was einerseits die Finanzierung sichert, andererseits die Anforderungen an die Legitimation steigert. Nachdem der Wohnungs- als auch der Betriebsstättenbeitrag von den Verwaltungsgerichten, den Oberverwaltungsgerichten und vom Bundesverwaltungsgericht als rechtmäßig beurteilt worden ist, erklärte schließlich auch das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 18.07.2018 die Rundfunkbeitragspflicht für eine Wohnung und für Betriebsstätten als mit der deutschen Verfassung vereinbar.
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über den Rundfunkbeitrags- und den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag sowie die Rundfunkbeitragssatzung des BR. Weitere Informationen zu den Änderungen der Rundfunkfinanzierung erhalten Sie auf rundfunkbeitrag.de.