Das Wiedergutmachungsabkommen
Geschichte | HS, RS, Gy |
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Der 10. September 1952 ist ein besonderer Tag - für Deutsche, Israelis und Juden in aller Welt. Sieben Jahre nach dem NS-Völkermord bekennt sich die Bundesrepublik zur deutschen Schuld und verpflichtet sich im Luxemburger Abkommen zu Entschädigung und Wiedergutmachung.
Deutschland und Israel pflegen heute intensive, fast freundschaftlich-normale Beziehungen. Um 1950, nur wenige Jahre nach dem Ende des Naziterrors, hätte das niemand für möglich gehalten.
1948/49 entstehen Israel und die Bundesrepublik unter anderem als Folge des Zweiten Weltkriegs. Israelis wie Deutsche müssen neue Staaten aufbauen und Zuwandererströme bewältigen. Sicherheitspolitisch stehen beide Länder auf wackeligen Beinen.
Israel ist mit der Masseneinwanderung hunderttausender Juden hoffnungslos überfordert, dem Land droht der Staatsbankrott, es braucht dringend Hilfe. Regierungschef David Ben Gurion ist bereit, sein Land auch mit deutschem Geld zu stabilisieren - kein einfaches Vorhaben, denn im jungen Israel ist alles Deutsche verpönt, die BRD ist als Staat nicht existent.
Die Bundesrepublik will wieder "gesellschaftsfähig" werden, Kanzler Konrad Adenauer strebt nach Westbindung und Aufnahme in die Völkergemeinschaft. Moralische und materielle Wiedergutmachung ist ihm ein ehrliches Anliegen.
In dieser besonderen Situation setzen sich Konrad Adenauer, David Ben Gurion und Nahum Goldmann, der Präsident des Jüdischen Weltkongresses, über alle Widerstände hinweg und nehmen Verhandlungen auf. 1952 wird das Luxemburger Abkommen unterzeichnet. Die Bundesrepublik verpflichtet sich zu Wiedergutmachungsleistungen in Höhe von 3,45 Milliarden D-Mark.
Dank dieser Zahlungen - jüdische Kritiker sprechen von "Blutgeld" - kann Israel seine Wirtschaft ankurbeln und Holocaust-Überlebende integrieren. Die Bundesrepublik erfreut sich eines Imagegewinns, die deutsch-israelische Zusammenarbeit wird immer enger - bis hin zur Rüstungskooperation.