ParteiverboteHohe Hürden
Verlauf des Verfahrens Geht beim BVG ein Antrag auf ein Parteienverbot ein, prüft es in einem so genannten Vorverfahren zunächst, ob der Verbotsantrag unzulässig oder nicht ausreichend begründet ist. Das Gericht räumt der umstrittenen Partei dabei eine angemessene Frist zur Stellungnahme ein. Um diese erste Hürde zu nehmen, müssen die Antragsteller sofort alle ihre Karten auf den Tisch legen: Im KPD-Verfahren umfasste der Verbotsantrag der Bundesregierung einschließlich eines "Dokumentarwerks" insgesamt drei Bände mit Hunderten von Seiten.