ParteiverboteHohe Hürden
Kriterien des Verfassungsgerichts Laut Grundgesetz kann das BVG Parteien verbieten, wenn sie "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Mitglieder darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden". Dabei reicht es nicht aus, dass eine Partei die Demokratie ablehnt. Vielmehr muss eine "aktiv-kämpferische, aggressive Haltung" hinzukommen, mit der diese Ordnung beseitigt werden soll, wie es im KPD-Verbot (Bild) von 1956 heißt.