Modifizierte Stärke Woraus besteht modifizierte Stärke
Pudding, Barbecue-Sauce, Kekse: In der Zutatenliste vieler Lebensmittel findet sich "modifizierte Stärke". Aber was ist das, hat es Auswirkungen auf unsere Gesundheit und wie muss es gekennzeichnet werden?

Was ist modifizierte Stärke?
Modifizierte Stärke ist eine chemisch veränderte Form von natürlicher Stärke, die aus stärkehaltigen Pflanzen wie Mais, Reis, Kartoffeln oder Weizen gewonnen wird.
"Stärke kann durch verschiedene Verfahren behandelt werden, um bestimmte Eigenschaften zu verbessern. Beispielsweise erhält die Stärke eine bessere Quellfähigkeit oder wird stabiler gegenüber Hitze, Kälte oder Säure."
lebensmittelklarheit.de
Im Gegensatz zu herkömmlicher Stärke ist sie dadurch für die industrielle Lebensmittelherstellung deutlich besser einsetzbar.
Wo wird modifizierte Stärke eingesetzt?
Modifizierte Stärke findet in einer Vielzahl von Lebensmitteln Verwendung:
- Fertigprodukte
- Tiefkühlprodukte
- Milchprodukte
- Puddings und Desserts
- Saucen und Dressings
- Backwaren
- Instantprodukte
Sie dient als Verdickungsmittel, Trägerstoff, Stabilisator, Füllstoff oder Emulgator. "In Biolebensmitteln sind sie nicht erlaubt", so Sabine Hülsmann, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.
Modifizierte Stärke Gesundheit
Aus gesundheitlicher Sicht unterscheidet sich modifizierte Stärke nicht wesentlich von gewöhnlicher Speisestärke, da der Körper sie auf ähnliche Weise verarbeitet. Allerdings gibt es einige Bedenken: Modifizierte Stärke kann den Blutzuckerspiegel schnell ansteigen lassen, was möglicherweise zu Übergewicht und anderen gesundheitlichen Problemen beitragen kann. Sie wird häufig in hoch verarbeiteten Lebensmitteln eingesetzt, die oft auch andere fragwürdige Zutaten wie Geschmacksverstärker oder zu viel Salz und Zucker enthalten.
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Modifizierte Stärke bei Allergien und Unverträglichkeiten
Für Menschen mit Zöliakie oder Glutenunverträglichkeit ist es wichtig zu wissen, dass modifizierte Stärke glutenfrei sein kann, aber nicht immer ist:
- Steht im Zutatenverzeichnis nur "modifizierte Stärke" ohne Nennung einer Getreideart, ist sie in der Regel glutenfrei.
- Glutenhaltige modifizierte Stärke muss entsprechend gekennzeichnet werden, z. B. als "modifizierte Stärke (Weizen)".
Kennzeichnungspflicht modifizierte Stärke
Modifizierte Stärken sind als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen, unterliegen aber bestimmten Regelungen. Sie sind erstens kennzeichnungspflichtig, insbesondere, wenn sie aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt werden. Zweitens gelten für bestimmte Produkte, wie Entwöhnungsnahrung für Kleinkinder und Säuglinge, Höchstmengenbeschränkungen.
Das Portal lebensmittelklarheit.de der Verbraucherzentrale schreibt dazu: "Erst wenn Stärke durch einfache oder mehrfache chemische Behandlungen deutlich verändert, das heißt 'modifiziert' wurde, zählt sie zu den Zusatzstoffen und muss als 'modifizierte Stärke' im Zutatenverzeichnis gekennzeichnet werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn neue chemische Gruppen in die Stärke eingebaut wurden. Im Gegensatz zu anderen Zusatzstoffen reicht die Angabe 'modifizierte Stärke' aus."
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Da verarbeitete Lebensmittel keine Herkunftsbezeichnung angeben müssen, kann es vorkommen, dass wir mit unserer Semmel oder dem Erdbeerjoghurt auch Lebensmittel aus China verspeisen - mehr dazu hören Sie in dieser Episode unseres Nachhaltigkeitspodcasts Besser leben:
https://www.ardaudiothek.de/episode/besser-leben-der-bayern-1-nachhaltigkeitspodcast/kommen-ihre-aufbacksemmeln-auch-aus-china/bayern-1/12587643/
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