Rückkehr der Namen


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Opfergruppe Zeugen Jehovas

Die Zeugen Jehovas zeichneten sich als einzige Glaubensgemeinschaft durch die kollektive und systematische Ablehnung des nationalsozialistischen Regimes aus. Dadurch gehörten Angehörige dieser Gruppe zu den ersten Verfolgten der NS-Herrschaft.

Stand: 05.01.2024 | Archiv

Zeugen Jehovas - Opfer des Nationalsozialismus | Bild: BR

Verweigerung der Gefolgschaft

Die Betroffenen wurden nicht aufgrund rassistischer Bestimmungen und Politiken verfolgt, sondern aufgrund ihrer prinzipiellen Verweigerung, sich in irgendeiner Hinsicht in den Staat einzugliedern.

So verweigerten Mitglieder der Glaubensgemeinschaft beispielsweise den Hitlergruß sowie die 1935 wiedereingeführte Wehrpflicht und lehnten ab, in gleichgeschaltete staatliche Organisationen einzutreten oder an Wahlen teilzunehmen.

Verfolgung

Durch ihre offene Ablehnung begann die Verfolgung Angehöriger der Glaubensgemeinschaft schon früh. Bereits 1933 wurde die Glaubensgemeinschaft in einigen Bundesländern verboten. Ihre Mitglieder wurden von der SA drangsaliert und ihre Wohnungen durchsucht. Viele wurden in Konzentrationslager deportiert, wo sie Zwangsarbeit, Vernachlässigung und willkürlicher Gewalt ausgesetzt waren.

Zweiter Weltkrieg

Einen besonderen Einschnitt bedeutete der Beginn des Zweiten Weltkrieges. Die Nichtanpassung der Mitglieder – insbesondere die Wehrdienstverweigerung männlicher Zeugen Jehovas, aber auch beispielsweise das Verbreiten ihrer Schriften – konnte nun als "Wehrkraftzersetzung" gewertet werden; Beschuldigten dieses Tatbestandes drohte die Hinrichtung.

"Jehovas Zeugen" oder "Bibelforscher"

Ihren Ursprung hatte die Glaubensgemeinschaft in den USA des ausgehenden 19. Jahrhunderts als sog. "Bibelforscherbewegung" (engl. "Bible Student movement"). Obwohl sich Mitglieder der Gruppierung in Deutschland seit 1931 "Jehovas Zeugen" nannten, behielten Außenstehende, so auch die NS-Verwaltung, den Begriff "Bibelforscher" weiterhin bei.  


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