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Opfergruppe Opfer der Krankenmorde

Menschen mit Behinderungen, Erbkrankheiten oder psychischer Erkrankung galten in der Ideologie des Nationalsozialismus als unerwünscht und nicht gesellschaftswürdig. Im Zuge der "Euthanasie"-Aktion wurden viele Zehntausend verschleppt und systematisch ermordet.

Stand: 22.01.2024 | Archiv

Opfergruppen im Nationalsozialismus: Opfer der Krankenmorde

Stigmatisierung und Ermordung

Die gesellschaftliche Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung hatte schon vor der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1933 eine lange Tradition. Diskriminierende Kampfbegriffe wie "Ballastexistenzen" oder "lebensunwertes Leben" beispielsweise wurden bereits in der Weimarer Republik verwendet.

Nach 1933 verschlechterte sich die Lage von schwerkranken Menschen und Menschen mit Behinderung jedoch noch einmal drastisch. Laut nationalsozialistischer Ideologie standen sie einem angestrebten "gesunden Volkskörper" gegenüber.

Rückwirkend zum 1. September 1939 wurde der Befehl zum systematischen Mord an "unheilbar Kranken" gegeben. Betroffene wurden daraufhin unter versuchter Geheimhaltung in ausgewählte Krankenanstalten verbracht, in denen sie durch den Einsatz von Gas ermordet wurden.

Mitwisser und Täter

Für die Tötung Kranker war die Organisation auf die Mithilfe und Verschwiegenheit Beteiligter angewiesen. Mitschuldig an den Morden machten sich unter anderem Ärzte, Hebammen, Pflegepersonal, Verwaltungs- und Justizbeamte oder Lehrer, die kranke Kinder oder Erwachsene meldeten und somit der Willkür der Behörden und Täter auslieferten.

Protest und Beendigung

Die geplante Geheimhaltung ließ sich jedoch nicht aufrechterhalten. Angehörige erkundigten sich nach dem Verbleib ihrer Verwandten und es kursierten Gerüchte über das schreckliche Schicksal der Heimbewohner.

Wenige Mutige wagten, Nachfrage und Kritik öffentlich zu machen und schreckten so die Verantwortlichen auf: Bischof Clemens August Graf von Galen predigte im August 1941 öffentlich gegen die Morde. Lothar Kreyssig, Mitglied der Bekennenden Kirche und von Beruf Richter, wagte gar, eine offizielle Anzeige wegen Mordes zu stellen.

Im August 1941 wurde die systematische Tötung erwachsener Patientinnen und Patienten eingestellt. Das bedeutete allerdings nicht das Ende der Ermordung Kranker, die auch in der Folge oftmals durch Nahrungsentzug, gezielte Vernachlässigung oder Medikamentengabe in den Heimen ums Leben kamen.

"Euthanasie" und die Aktion "T4"

Der Begriff der "Euthanasie" beschreibt eigentlich Sterbehilfe, die ausdrücklich auf Wunsch der Betroffenen stattfindet. Für die Morde an kranken Menschen sowie Menschen mit Behinderung in der Zeit des Nationalsozialismus wurde er pervertiert und beschönigend verwendet und beweist die menschenfeindliche Einstellung der Verantwortlichen und Täter.

Die Ermordung kranker Menschen und Menschen Behinderung wurde in verschiedenen Mordprogrammen organisiert. Am bekanntesten ist die Gasmord-Aktion "T4", die nach der Adresse der Zentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4 benannt wurde. Dort hatte auch der "Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden" seinen Sitz, der die "Kindereuthanasie" organisierte. Eine große Anzahl von Menschen wurde im Rahmen der dezentralen "Euthanasie" nach Maßgabe der Ärzte vor Ort in Heil- und Pflegeanstalten ermordet.  


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