Opfergruppe Homosexuelle
Homosexuelle litten bereits vor 1933 unter der Diskriminierung in großen Teilen der Gesellschaft. Mit dem Beginn des Nationalsozialismus wurden sie zu "Volksschädlingen" erklärt und Opfer zielgerichteter Verfolgung, Gewalt und Ermordung.
Gesellschaftlich marginalisierte Stellung
Mit dem Beginn des Nationalsozialismus verschlechterte sich die bereits marginalisierte Stellung Homosexueller in der Gesellschaft drastisch. Sie galten laut nationalsozialistischer Ideologie als "entartet", als gesellschaftliches Schreckensbild und wurden denunziert und verfolgt.
Hatte sich während der Weimarer Jahre vor allem in großen Städten wie Berlin eine homosexuelle Subkultur entwickelt, wurde diese bereits zu Beginn der NS-Herrschaft zerschlagen.
Systematische Verfolgung
Die systematische Verfolgung und Gewaltausübung gegen Betroffene begann unmittelbar nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten. Mit 1935 wurde § 175 Strafgesetzbuch verschärft und ebnete so den Weg für härteste strafrechtliche Verfolgung. Diese wurde zentralisiert organisiert. Dazu wurde 1936 eine ans Reichskriminalamt angegliederte eigene Behörde, die "Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung", eingerichtet.
Haft und Schicksal
Den Betroffenen drohten Haftstrafen in Gefängnissen oder Konzentrationslagern. Dort waren sie in der Regel intensiver Schikane und Gewalt durch Wärter ausgesetzt. Auch konnten sie oftmals nicht auf die Solidarität ihrer Mithäftlinge bauen.
Akzeptanz und Toleranz für männliche Homosexualität stellten in der damaligen Gesellschaft eine Mindermeinung dar. Die schlechte gesellschaftliche Stellung homosexueller Männer übertrug sich in gewisser Weise auch auf das Lagerleben.