PräzedenzfälleVerbot von SRP und KPD
1952 verboten 1951 beantragt die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der SRP. Am 23. Oktober 1952 verbietet das Karlsruher Gericht die Partei. Begründung: Die SRP strebt - in Wesensverwandtschaft mit Adolf Hitlers NSDAP - die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung an. Mit dieser Begründung legt das Bundesverfassungsgericht den Grundstein für ein Parteiverbot.