89

Mollath-Prozess Gericht will keine weiteren Zeugen laden

Zwischen Gustl Mollath und seinen Verteidigern hat es wieder gekracht. Dem Wunsch, die Zusammenarbeit lösen zu dürfen, gibt das Gericht nicht statt. Derweil geht das Verfahren zu Ende: Für den 8. August sind Plädoyers angesetzt.

Stand: 28.07.2014

Gustl Mollath (l) sitzt am 28.07.2014 im Gerichtssaal des Landgerichts in Regensburg (Bayern) neben seinem Verteidiger Gerhard Strate. | Bild: picture-alliance/dpa

Der schwelende Streit zwischen Gustl Mollath und seinem Verteidiger Gerhard Strate eskalierte am Montag (28.07.14). Erst diskutierten sie heftig auf der Anklagebank, dann kam es während der Verhandlung zu einem offenen Zerwürfnis zwischen den beiden. Sowohl die Anwälte Gerhard Strate und Johannes Rauwald als auch Mollath baten um die Aufhebung des Pflichtmandats. Doch das Gericht lehnte ab. Die Kammer sah weder eine grobe Pflichtverletzung noch ein ernsthaft gestörtes Vertrauensverhältnis. Der Angeklagte sei "bislang hervorragend verteidigt" worden, sagte die Vorsitzende Richterin in dem Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Regensburg.

Prozess geht zu Ende

Das Wiederaufnahmeverfahren vor dem Regensburger Landgericht geht dem Ende entgegen. Am 8. August werden voraussichtlich die Plädoyers gehalten. Diesen Termin hat Richterin Elke Escher am Montag (28.07.14) genannt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft sollten sich für diesen Tag entsprechend vorbereiten, sagte Escher. Auch Gustl Mollath will sich dann noch einmal zu den Tatvorwürfen äußern. Regulär sind bis 14. August noch drei Prozesstage angesetzt, das Urteil soll bis zum 14. August fallen.

Schwere Vorwürfe

Beide Pflichtverteidiger baten um die Entpflichtung ihres Mandates. "Ein Angeklagter, der über seinen Verteidiger Lügen verbreitet, geht gegen meine Ehre", sagte Rechtsanwalt Gerhard Strate. Mollaths Vorwurf, er hätte 27 weitere, von ihm geforderte Beweisanträge nicht umgesetzt, wies Gerhard Strate entschieden zurück.

"Diese implizite Diffamierung, die Herr Mollath hier betreibt, ist ein starkes Stück. Ich habe ihm erklärt, warum diese 30 Beweisanträge Mist sind."

Gerhard Strate

Sein Kollege Johannes Rauwald schloss sich dem Antrag an. Mollath beantragte ebenfalls die Entbindung. Trotzdem sei er Strate "unendlich dankbar", ohne ihn sei er nicht hier im Wiederaufnahmeverfahren, sagte der 57-Jährige vor Gericht. Dennoch verspüre er eine Art Feindseligkeit, die seine Verteidiger ihm gegenüber an den Tag legen würden.

Strate vermutet außerdem, dass Mollath an der offiziellen Verteidigung vorbei von anderen Leuten juristisch beraten wird. Sollte dies so sein, dann müsse er das Gericht um seine Entbindung als Pflichtverteidiger bitten, sagte Strate. Strate und Rauwald hatten bereits am vergangenen Mittwoch ihr Mandat niedergelegt, waren aber vom Gericht als Pflichtverteidiger wieder eingesetzt worden. Auch heute entschied das Gericht, die Anwälte nicht von der Verteidigung Gustl Mollaths zu entbinden.

Gericht beschließt: Keine weiteren Zeugen

Am Nachmittag lehnten die Richter die noch offenen Beweisanträge ab. Es werden keine weiteren Zeugen geladen. Gustl Mollath und seine Verteidiger hatten am ersten Prozesstag beantragt, Zeugen aus dem Umfeld der Hypo Vereinsbank zu laden. Auch ein ehemaliger Autohändler aus Nürnberg muss nicht noch einmal kommen. Von ihm erhofften sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung mehr Aufschluss über die Reifenstecherei.

Das Gericht verdeutlichte damit einmal mehr, dass der Komplex "Geldtransfers in die Schweiz" nicht zu diesem Prozess gehört. Die Richter gingen zu Gunsten von Gustl Mollath davon aus, dass die Anschuldigungen gegen HVB-Mitarbeiter wahr seien.

Die Vorgeschichte

Der 57 Jahre alte Mollath muss sich wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Er soll 2001 seine Ehefrau körperlich misshandelt und eingesperrt haben. Zudem soll er dutzende Autoreifen zerstochen haben.

Laut Anklage hat Mollath sich an Menschen rächen wollen, die an der Scheidung von seiner Frau beteiligt waren oder sich sonst irgendwie gegen ihn gewandt hatten.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst.


89

Kommentieren

Realist, Dienstag, 29.Juli 2014, 10:44 Uhr

29. Realität

Mollath merkt halt, dass er kein Recht bekommen wird und er am Schluss der Dumme sein wird. Alle Beteiligten waschen ihre Hände in Unschuld. Das läuft so wie immer.

Malon, Dienstag, 29.Juli 2014, 00:29 Uhr

28. Legale Grenzwertige

@John.R
"Kompromisslos, Penetrant, Rigide, Misstrauisch, mangelnde Flexibilität, Rechthaberisch und Selbstüberschätzung "
"Mit diesen Symptomen laufen sehr viele Leute FREI herum"
Richtig!
Zumal in genau dieser Kombination.
Mal in den Aufzug steigen + dann hoch bis obere Chefetage.
Oder manche Politiker, Versicherungsgutachter, Richter, ...
Aber auch da gibt's richtig Gute.

Was erwartet Ihr? Sitzt Ihr mal 7 Jahre genau da und wisst nicht mal, ob Ihr je wieder raus kommt. Außerdem haben sich die Anwälte mit ihm abzusprechen. Wenn er's anders haben will und das nicht geht, muss er's erklärt bekommen. Vielleicht kann man es ja in mehreren Verfahren hintereinander machen. Aber manchmal ist auch die Chance vertan, wenn man bestimmte Punkte nicht gleichzeitig zur Sprache bringt.

Dass der Mann noch nicht wirklich verrückt geworden ist bei all dem, noch dazu die Medikamente, die sie im zwangsverordnet haben, ist ein blankes Wunder. Ein andrer wär schon abgetreten.

Pech gehabt, Montag, 28.Juli 2014, 23:43 Uhr

27. Mollath

Ich denke, dass Mollath nun endgültig spinnt. Er will rehabilitiert werden und versucht es wieder mit der Schwarzgeldaffäre seiner Frau. Er weiß, dass er damals vor dem Landtags-ausschusds die Unwahrheit gesagt hat, dass er nur wegen der aufgedeckten Schwarzgeld-affäre in der der Psychiatrie gelandet ist. Die Tatsachen sind anders, da der Richter Brixner die Erörterung der Schwarzgeldaffäre nicht zugelassen hat. Nach dem neuen Gutachter Neopil war das damalige Gutachten richtig, also Mollath zu Recht in der Psychiatrie wegen der von ihm begangenen Straftaten. Im jetzigen Verfahren geht es nicht mehr um die Straftaten, da sie angeblich nicht mehr beweisbar sind. Schwach. Es wird ein Schmuse- kurs mit Herrn Mollath gefahren, was aber keiner Rehabilitation gleich kommt. Er bekommt nur scheinbar Recht. Vor allen Dingen, es wird in diesem Verfahren ein Aufwand betrieben, als sei es ein Wiederaufnahmeverfahren wegen Mordes, und das rein auf Kosten des Steuerzahlers. Was geschieht mit dem Gutachter Neopil, falls er voll daneben liegt und Mollath ist tatsächlich psychisch krank. Man weiß doch, dass 60 % der Gutachten falsch sind, also nicht nur zu Ungunsten sondern auch zu Gunsten des Angeklagten. Was ist, wenn plötzlich die Richter, Gutachter und Rechtsanwalt Strate und die Zeugen, die gegen Mollath ausgesagt haben, zerstochene Reifen haben? Na ja. Mollath ist angeblich nicht krank. Das Auftreten heute lässt aber einen anderen Schluss zu oder? Strate hat einen riesigen Aufwand betrieben und bekommt nun zu spüren, wie Mollath ihn behandelt. Undank ist Welten Lohn. Der Kommentator Martin Wagner kommt hoffentlich nie in die Klemme einen Anwalt zu benötigen. Das immer viel schneller als man denkt, denn die Gerichte geben keine Beratung und Hilfe. Das ist gesetzlich verboten. Also Vorsicht sich so in die Nesseln zu setzen.

  • Antwort von Jürgen Koenig, Dienstag, 29.Juli, 12:26 Uhr

    Sagen Sie mal, wie kommen Sie eigentlich zu Ihren Aussagen?
    Wenn man verurteilt wird oder in die Psychiatrie weggeschlossen wird, dafür muss es schon schwer wiegende Gründe geben. Nennen Sie mir einen einzigen Beweis für die Schuld Mollaths.
    G. Mollath wurde zu Unrecht verurteilt. Vermutungen sind keine Urteilsgründe.
    Das Gutachten von Prof. Nedopil ist auch nichts weiter als der Ausdruck reiner Vermutungen. Er spricht davon, dass keine Gefahr bestehe, dass G. Mollath rückfällig werde. Das ist insofern schon Unsinn, als es da gar keinen Vorfall gab. Denn für die Verrücktheit von Mollath gibt es keinen einzigen bewiesenen Anhaltspunkt.
    Die Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und seinen Verteidigern sind noch lange kein Anlass ihn als Spinner zu beurteilen. Kann sein, dass er nicht einsehen kann, dass es in diesem Prozess nicht um Richter Brixner oder die Schwarzgeldaffaire geht. Aber 7 Jahre unschuldig in der Psychiatrie, während einige Personen die Früchte ihres Schwarzgeldes bzw. ihre Pension weiter genießen können, ist schon nicht so ganz
    einfach! Im Gegensatz dazu ist aber bewiesen, dass Frau Mollath Schwarzgeld transportiert hat und einige Angestellte der Bank darin verwickelt waren. Bloß das Ganze ist schon verjährt. Um Sie zu zitieren: "Also Vorsicht nicht in die Nesseln setzen!"

DOLAN, Montag, 28.Juli 2014, 23:01 Uhr

26. Gustl Mollath

Es ist interessant und erschreckend, unter welchen "Spielregeln und Selbstschutz" in diesem Staatssystem es sich anmahnt, Recht zu sprechen - und das auch noch im Namen des Volkes ! (Hat den Stellenwert vom Eid jedes Bundeskanzler nach seiner Wahl) Dieses abverlangen von " blinder Glaubens-, Gefügig-, und Gehorsamkeit " in einem von sich behauptenden Rechtssystem ist wirklich nicht immer nachvollziehbar. Hier wird Schadensabgrenzung vom Rechtssystem und Systemgestaltern, wie Finanzverwaltungsunternehmen, im Einklang eines unerwünschten, unbequemen " Mitspielers " zur Wohlgefälligkeit der Öffentlichkeit hin, betrieben.

Martin Wagner, Montag, 28.Juli 2014, 21:13 Uhr

25. Anwaltsehre

Wo gibts die denn? Ein deutscher Anwalt hat mit ehre.nix zu tun! Dem ist die gebührentabelle
das maß aller Dinge.ausnahmen bestätigen die Regel....

  • Antwort von grofield, Montag, 28.Juli, 23:17 Uhr

    Wohl eingedenk mangelnder Kenntnis kommen Sie mit solchen Plattheiten daher. Erklären Sie doch einmal nachvollziehbar, wie sich Ihre Aussage damit verträgt, dass Herr Strate seit Beginn seiner Tätigkeit für den mittellosen Mollath unentgeltlich tätig ist. Dieser Kommentar wurde von der BR-Redaktion entsprechend unseren
    Kommentar-Richtlinien bearbeitet.