Mollath-Prozess Gutachten: Attest ist kein Beweis für Misshandlungen
Die Prügelvorwürfe der Exfrau von Gustl Mollath lassen sich nicht mehr nachweisen. "Es kann so gewesen sein, beweisen lässt es sich aber nicht", sagte der medizinische Gutachter Wolfgang Eisenmenger in Regensburg.
Es bestehe kein Zweifel, dass das Opfer erheblicher stumpfer Gewalt ausgesetzt war. Ein direkter Zusammenhang mit Misshandlungen lasse sich aber nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beweisen, sagte Eisenmenger am Freitag (18.07.14). Im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg kritisierte der Gutachter das Attest von Frau Mollaths Hausarzt.
"Das Attest enthält eine Reihe von Defiziten. Der Arzt hat die Standards, die man von einem Attest erwartet, nicht eingehalten."
Rechtsmediziner Wolfgang Eisenmenger
Der Hausarzt habe die Farbe der Hämatome und die Würgemale nicht näher beschrieben und auch keine Fotos der Verletzungen gemacht. Dies sei aber häufig der Fall, weil viele Hausärzte nicht darauf eingerichtet seien, was ein Rechtsmediziner vor Gericht später erwarte.
Attest bescheinigt Körperverletzung 2001
Das Attest bescheinigt der Ex-Frau von Mollath etliche Verletzungen, die 2001 entstanden sein sollen. Mollath soll damals seine damalige Frau gebissen, geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Ein Arzt aus Nürnberg attestierte der Frau daraufhin Würgemale an beiden Seiten des Kehlkopfes, blaue Flecken an der Schläfe und an den Unterschenkeln sowie eine Bisswunde am Ellbogen.
Was bisher geschah
Das Attest ist eigentlich ein wichtiges Beweismittel für die Körperverletzung. Zudem ist es der Grund für das Wiederaufnahmeverfahren. Auf dem Briefkopf stand der Name der Mutter des Arztes, der die Ex-Frau untersucht hatte. Weil er damals noch keine Kassenzulassung gehabt hätte, habe er den Briefkopf seiner Mutter genutzt, sagte der Arzt dazu vor dem Landgericht Regensburg.
Das Kürzel "i.V." (in Vertretung) war auf dem bei Gericht abgegebenen Attest aber nicht deutlich lesbar. Zudem stand der Name der Mutter im Urteil als Ärztin, die die Verletzungen attestiert habe. Tatsächlich aber war es ihr Sohn, der zu dieser Zeit gerade die Praxis von seinen Eltern übernommen hatte.
Darum geht es in dem Wiederaufnahmeverfahren
Der 57 Jahre alte Mollath muss sich wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Unter anderem soll er 2001 seine damalige Ehefrau körperlich misshandelt und eingesperrt haben. Laut Anklage hat Gustl Mollath sich an Menschen rächen wollen, die an seiner Scheidung von seiner Frau beteiligt waren oder sich sonst irgendwie gegen ihn gewandt hatten. Die Verteidigung geht von manipulierten Vorwürfen aus.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath im Jahr 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und ihn in die Psychiatrie eingewiesen. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst.
Kommentieren
Martin Bast, Samstag, 19.Juli 2014, 10:49 Uhr
4. Missbrauch der Psychiatrie zur Abschreckung der Meinungsfreiheit ART 5 GG
Die Psychiatrie in Deutschland dient den Behoerden, der Justiz , der Politik ("Demokratie") und dem Kapital auch dazu die Meinungsfreiheit der Bürger zu beschränken ART 5 GG (Plakate kleben, Malereien). Es ist der Wink mit dem Baseballschläger an die Bürger das Maul zu halten. Kriminalität, Dummheit und Schmiergeldinteressen obiger Gruppe sollen nicht aufgeklärt, sondern vertuscht werden.
Nur so ist das widerliche Verhalten (180 Grad Wendehals im Fall Mollath) der Ex Justitministerin in Bayern, Frau Merk zu erklären. (...) Wer Meinungsfreiheit vertritt, um Fehler und Missstände aufzuklären, kann juristisch "legal" in die Psychiatrie mit erfundener "Krankheit" weggesperrt werden (...) Dieser Kommentar wurde von der BR-Redaktion entsprechend unseren
Kommentar-Richtlinien bearbeitet.
Opa Sepp, Freitag, 18.Juli 2014, 12:29 Uhr
3. Attest ist kein Beweis für Misshandlungen
Schurkenstück? Schurkenstück! Alle Beteiligten waschen ihre Hände in Unschuld. Wird es in diesem Fall Gerechtigkeit geben? Wohl kaum. Die Verflechtungen von Banken, Justiz, Politik und Gutachter ist einfach zu groß und zu mächtig.
Nico, Freitag, 18.Juli 2014, 10:34 Uhr
2. Aussage des Rechsmediziners
aufgrund mangelnder medizinischer Beguachtung und der ständig sich verändernden Aussage der Ex Fau kann nicht gesagt werden , ob Verletzungen aus vorsätzlicher misshandlung oder Notwehr ableiten lassen...na bumm.......
Antwort von Hebe, Freitag, 18.Juli, 12:53 Uhr
Was will man von einem Gefälligkeitsgutachten auch mehr erwarten? Sorgfaltspflicht sieht wohl ganz anders aus. Aber die Halbgötter in weiß sind ja unantastbar.
Antwort von pom_muc, Freitag, 18.Juli, 15:48 Uhr
Tatsächlich ist es schwierig Aktion und Reaktion anhand von Verletzungen zu rekonstruieren. Ob die Ex-Frau Mollath angegriffen hat und er sie nur durch stumpfe Gewalt u.a. gegen Schläfe und Hals abwehren konnte läßt sich kaum anhand von Verletzungsspuren zweifelsfrei belegen. Für das Gericht bleiben nur ihre Verletzungen und die jeweilige Behauptung dass der Andere der Angreifer sei.
Natürlich kann man die Motive und Vorgeschichte hinterfragen. Warum sollte die 54-kg schwere Ex-Frau den 90-kg schweren Mollath 2001 angreifen? Ein Jahr bevor er sich an ihren Arbeitgeber wandte? Zwei Jahre bevor er die Steuerhinterziehung anzeigte?
Wurde er öfter angegriffen? Drang die Frau in fremde Wohnungen ein um ihren verprügelten Ehemann wieder nach Hause zu holen? Packte sie dabei Männer die sich ihr in den Weg stellten am Hals?
Alles Fragen die sich die Richter nun in dieser Aussage gegen Aussage-Situation stellen müssen.
Antwort von Einer der denken kann, Freitag, 18.Juli, 17:10 Uhr
Man kann sich auch Verletzungen selber zufügen und dann von einem ''bekannten Mediziner'' bestätigen lassen. Nichts leichter als das. Dieser Kommentar wurde von der BR-Redaktion entsprechend unseren
Kommentar-Richtlinien bearbeitet.
Besorgter Münchner, Freitag, 18.Juli 2014, 08:49 Uhr
1. Glaubwürdigkeit?
Ob die Verantwortlichen dieses ''Schurkenstücks'' jemals zur Verantwortung gezogen werden? In Bayern? Wohl kaum.