Traditionszelt oder Gourmet-Schuppen? Darum ging es bei einer Verhandlung gestern vor dem Verwaltungsgericht Regensburg.
Vergabeverfahren nicht korrekt
Die Stadt Landshut hatte für die diesjährige Bartlmädult dem Betreiber eines Feinkost-Zeltes den Zuschlag gegeben. Der Bewerber eines Traditionszelts ging dagegen leer aus. Zu Unrecht, befand jetzt das Gericht. Das Vergabeverfahren sei nicht korrekt gewesen, sagte ein Sprecher des Gerichts auf BR-Anfrage.
Schriftliche Urteilsbegründung abwarten
Der zuständige Stadtratsausschuss hatte das Gourmetzelt bevorzugt, unter anderem deshalb weil dessen Bewerbung eine hohe Qualität besessen habe. Die Stadt Landshut als Prozessverliererin will jetzt zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Erst dann werde man entscheiden, ob und welche Schritte eventuell gegen dieses Urteil unternommen würden, sagte Claudia Kerschbaumer vom Rechtsamt der Stadt auf Anfrage.
Schadensersatzklage gegen Stadt?
Der Prozessgewinner prüft eine eventuelle Schadensersatzklage gegen die Stadt. Die Summe könnte im fünfstelligen Bereich liegen. Allerdings wolle auch er erst die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten, so der Festzelt-Wirt. Der unterlegene Festzelt-Konkurrent war für eine Stellungnahme heute nicht zu erreichen.