Aus Sicht der Münchner Umweltreferentin ist die Klage der EU-Kommission eine folgerichtige Entwicklung des seit 2016 laufenden Vertragsverletzungsverfahrens. "Leider hat das Sofortprogramm des Bundes, 'Saubere Luft', die EU-Kommission nicht überzeugen können, die Luft in den Innenstädten in einem vertretbaren Zeitraum sauber zu bekommen."
Jacobs: Software-Updates vermutlich nicht ausreichend
Nun, so Jacobs, müsse über andere Maßnahmen "ernsthaft" nachgedacht werden. Sie zweifelt, dass für Dieselfahrzeuge unterhalb der Schadstoffklasse 6 Software-Updates ausreichen werden. "Hier wird man um Hardware-Nachrüstungen nicht umhinkommen." Darüber hinaus müsse der Bund endlich die Weiterentwicklung der bei Feinstaub erfolgreichen Umweltzone auch für NO2 ermöglichen." Dafür brauche es entsprechende Plaketten, "die unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit nur noch emissionsarmen Fahrzeugen die Einfahrt in die belasteten Innenstadtbereiche ermöglicht".
Bei NO2-Umweltzone Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen
Was die Verhältnismäßigkeit betrifft, macht sich die Umweltreferentin für gestufte Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen stark – "insbesondere für Handwerker, Lieferverkehr, Anwohner oder mobilitätseingeschränkte Personen". Genau das habe die Stadt bereits im Voruntersuchungskonzept im Januar und März dem Stadtrat vorgestellt.
Die Klage der EU-Kommission kommt vor dem Hintergrund, dass seit Jahren die per EU-Gesetz vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickoxid in vielen deutschen Ballungszentren überschritten werden. In Großstädten wie München, Stuttgart oder Köln teilweise sogar deutlich.
EU: Jedes Jahr rund 400.000 vorzeitige Todesfälle wegen schädlicher Abgase
Insgesamt 66 Kommunen im Bund stehen momentan auf der roten Liste. EU-weit, so rechnet die Kommission vor, gingen jedes Jahr rund 400.000 vorzeitige Todesfälle auf das Konto der schädlichen Abgase. Schuld an der Misere: vor allem Dieselmotoren, die nach Expertenmeinung für fast die Hälfte der Emissionen verantwortlich sind.