Bundestag will nach Koalitionsbruch Gesetz zur Telefonüberwachung verlängern

Berlin: Der Bundestag beschäftigt sich zur Stunde mit einigen Gesetzesvorhaben, die noch in diesem Jahr verabschiedet werden sollen. Zum Auftakt ging es um das Vererben von Bauernhöfen: Das Parlament will die Gesetze dazu in vier Bundesländern auf eine neue Grundlage stellen. Das betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg. Konkret geht es um die Abfindung jener Erben, die bei einer Übergabe leer ausgehen. Außerdem beschäftigt sich der Bundestag mit dem Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung: Es sieht vor, den Strafverfolgungsbehörden bei Wohnungseinbrüchen weiter Befugnisse zu geben – etwa zum Abhören von Telefongesprächen. Die Regelung ist bis zum 12. Dezember befristet. Sie soll bis 2030 verlängert werden. Die Unionsfraktion will das Gesetz unterstützen.

Sendung: BR24 Nachrichten, 14.11.2024 09:45 Uhr

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