EuGH äußerte Bedenken gegen Bestpreis-Garantie von Buchungsplattformen

Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof hat Bedenken gegen die sogenannten Bestpreis-Klauseln von Buchungsplattformen wie Booking.com. Im heute veröffentlichten Urteil heißt es, sie könnten den Wettbewerb behindern. Ein klares Verbot ist aus dem Spruch der Luxemburger Richter allerdings nicht herauszulesen. Eine konkrete Entscheidung liegt nun wieder in den Händen eines früher befassten Gerichts in den Niederlanden. In der Praxis verzichtet Booking.com bereits seit längerem auf die Klausel. Dabei spielt auch der Digital Markets Act der EU eine Rolle, der schärfere Regeln für alle großen Internetplattformen vorsieht.

Sendung: BR24 Nachrichten, 19.09.2024 10:45 Uhr

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