Verhandlung über Beobachtung der AfD in Bayern läuft

München: Vor dem Verwaltungsgericht geht es seit heute um die Frage, ob der Verfassungsschutz die gesamte Bayern-AfD beobachten darf. Der AfD-Landesverband hat dagegen geklagt. Im Eilverfahren war die Partei in zwei Instanzen gescheitert. Nun läuft die Hauptverhandlung. Eine Entscheidung könnte in einem Monat fallen. Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte vor zwei Jahren entschieden, die AfD als Gesamtpartei in Bayern zu beobachten. Damit kann der Geheimdienst etwa Mitglieder observieren, Telefone überwachen oder V-Leute einschleusen. Begründet wurde das mit dem Einfluss der offiziell aufgelösten innerparteilichen Gruppierung "Der Flügel" um den Rechtsextremisten Höcke.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 18.06.2024 15:00 Uhr

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